Erkelenz Sterbehilfe: Bürger fordern Aufklärung

Erkelenz · Wilfried Oellers (CDU) lud zur Diskussion über Sterbebegleitung und Sterbehilfe in die Oerather Mühle ein.

 Rudolf Henke (r.), Wilfried Oellers und Ulrike Clahsen (Hospiz) nahmen unter anderem an der Diskussion zum Thema Sterbehilfe teil.

Rudolf Henke (r.), Wilfried Oellers und Ulrike Clahsen (Hospiz) nahmen unter anderem an der Diskussion zum Thema Sterbehilfe teil.

Foto: Jörg Knappe

Das Wohl des Kranken ist oberstes Gebot. Früher war das der hippokratische Grundsatz medizinischer Ethik. Heute lautet der ein wenig anders: Der Wille des Kranken ist oberstes Gebot. "Der Patient ist längst nicht mehr das unmündige Kind von früher", sagte Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bundes, der Interessenvertretung deutscher Ärzte, in der Eröffnungsrede zum Diskussionsabend in der Oerather Mühle. Aber was passiert, wenn diese beiden Grundsätze kollidieren? Wenn der Wille des Kranken eben nicht das eigene Wohl im Sinne des Lebens, sondern der Tod ist? Während fünf Arbeitsgruppen des Deutschen Bundestags um neue Gesetzesentwürfe für das sensible Thema "Sterbebegleitung und Sterbehilfe" bemüht sind, wurde in Erkelenz auch auf kommunaler Ebene diskutiert. Mit Wilfried Oellers moderierte ein CDU-Bundestagsabgeordneter, der die Meinungen und Fragen in Berlin zur Sprache bringen kann.

Es war die zu erwartende ethisch, rechtlich und medizinisch schwierige Diskussion: Die einen sprachen vom Recht auf das selbstbestimmte Leben und Sterben. Die anderen von der ärztlichen Pflicht, zu helfen. "Unter den Ärzten herrscht auch kein Konsens", sagte Dieter Birnbacher, Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer in der Oerather Mühle. "Aber die Aufgabe des Arztes ist seine Pflicht zur Heilung." Dem pflichtete auch Jürgen Minartz bei, der aus dem Krankenhausalltag berichten konnte. Für den Chefarzt der Heinsberger Palliativstation reiche die Gesetzeslage aus, die zur aktiven und passiven Sterbehilfe sowie der palliativen Sedierung, also dem Verabreichen beruhigender Medikamente kurz vor Eintreten des Todes, besteht. "Ich würde mir aber weniger Bürokratie und mehr Wirtschaftlichkeit wünschen", sagte Minartz. Denn viele Patienten litten in den letzten Wochen vor allem unter der Abhängigkeit. Die Angst vor der Unmündigkeit, hörte man auch aus den Fragen der Diskutanten heraus: Welche Art der Sterbehilfe ist erlaubt, welche ist verboten? Viele Fragen betrafen die Gesetzeslage: "Es muss einfacher sein, sich über Sterbehilfe zu informieren!" Wilfried Oellers versprach, diese Anliegen im Bundestag anzumerken. Fragen zur Sterbebegleitung beantwortete Ulrike Clahsen vom Erkelenzer Hospiz. Sie forderte, dass die Schmerztherapie stärker in der ärztlichen Ausbildung verankert werden muss. "Die Praxis zeigt, dass sich der Wunsch zu sterben erheblich minimiert, wenn optimale Bedingungen herrschen."

Für eine Prognose, in welchen Punkten die Gesetzeslage zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe verändert wird, ist es noch zu früh. Zu persönlich sind die Ansichten und Erfahrungen mit dem Thema. Dass aber ein Gesetzesentwurf geplant ist, der die Hospiz- und Palliativeinrichtungen stärken soll, ist zumindest eine erste Tendenz.

(jessi)
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