Geldern I-Dötzchen werden ab 2015 umverteilt
Geldern · Grundschüler sollen in Zukunft gleichmäßiger auf die Gelderner Schulen verteilt werden. Sonst wird's zum Beispiel in der St.-Adelheid-Grundschule zu voll. Die Krux: Nicht alle Kinder können dann noch auf ihre Wunsch-Schule gehen.
Prinzipiell haben Eltern die freie Wahl, auf welche Grundschule sie ihr Kind schicken wollen. Und sie haben einen Rechtsanspruch auf die Aufnahme in der am Wohnort jeweils nächstgelegenen Grundschule. Aber beides gilt nur "im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten", erklärte Schulamtsleiter Helmut Holla in der jüngsten Sitzung des Gelderner Schulausschusses. Das heißt: Die Stadt kann festlegen, wie viele Eingangsklassen eine Schule bilden darf, damit sie nicht zu voll wird. Melden sich dann zu viele Kinder an, werden welche abgewiesen. Der Schulausschuss des Rates hat jetzt für dieses Verfahren gestimmt.
Hintergrund ist die sehr ungleichmäßige Verteilung der Schülerzahlen in der Stadt. Vor allem in der St.-Adelheid-Grundschule werden die Räumlichkeiten knapp. Die Albert-Schweitzer-Schule hingegen zeige eine "Tendenz zur Ein-Zügigkeit", wie die Stadtverwaltung festgestellt hat; das heißt: Über kurz oder lang könnten die Anmeldungen nur noch für eine einzige Eingangsklasse reichen.
Es sei "zunehmend problematisch", dass "die unterschiedlichen Schulen mit sehr unterschiedlich vielen Anmeldungen konfrontiert sind", fasste Gisela Martens, Rektorin der Veerter St.-Martini-Schule, die Lage zusammen. Die Probleme betreffen nicht nur die Raumkapazitäten. Auch die Zahl der bewilligten Lehrerstellen hängt von der Schülerzahl ab. Deshalb haben die Gelderner Grundschulen gemeinsam um die Regulierung der Schülerströme gebeten.
Greifen soll die neue Regelung zum Schuljahr 2015/2016. Um die Umverteilung der I-Dötzchen dann möglichst gerecht zu gestalten, sollen alle Eltern ab 2015 bei der Anmeldung neben ihrer Wunsch-Grundschule auch eine "zweite Wahl" angeben.
Die Kritierien, nach denen der eine Platz an der Wunsch-Schule bewilligt oder verwehrt wird, wenn es zu viele Anmeldungen gibt, sind rechtlich festgelegt. Demnach kommen zunächst einmal Kinder aus der Stadt Geldern zum Zuge. Ausnahmen für "Härtefälle" sind dabei immer möglich; darüber entscheidet die Schulleitung. "Es müssen aber schon richtige Härtefälle sein", betonte Schulamtsleiter Holla: "Das sind die wenigsten Fälle." Danach werden Kinder berücksichtigt, die noch ältere Geschwister an der Schule haben. Ferner werden die Schulwege betrachtet. Positiv fällt ins Gewicht, wenn das Kind bis zur Einschulung einen Kindergarten in der Nähe der Wunsch-Schule besucht hat. Uund zuletzt soll es ein "ausgewogenes Geschlechterverhältnis und ausgewogenes Verhältnis von Kindern mit unterschiedlicher Muttersprache" geben.
Fünf der sieben Gelderner Grundschulen sind katholische Bekenntnisschulen. "Das ist in der heutigen Zeit aber kaum noch ein Grund, jemanden abzulehnen", versicherte Holla. Eltern anderer Konfessionen müssen dazu bei der Anmeldung erklären, dass sie die katholische Erziehung wünschen.
Nach dem Beschluss des Schulausschusses sollen die St.-Adelheid- und die St.-Michael-Schule jeweils höchstens zwei Eingangsklassen bilden. In diesem Schuljahr waren es an St. Adelheid noch drei. Die Albert-Schweitzer-, die St.-Martini- und die St.-Luzia-Schule werden auf "mindestens" zwei Eingangsklassen festgelegt. Die St.-Antonius- und die Marienschule bleiben bei mindestens einer Eingangsklasse.