Grevenbroich Alten Kaminen droht das Aus

Grevenbroich · "Haus und Grund" macht auf strengere Abgas-Grenzwerte aufmerksam.

 Anneliese vom Scheidt ist Vorsitzende von "Haus und Grund".

Anneliese vom Scheidt ist Vorsitzende von "Haus und Grund".

Foto: LBER

Kühl, grau und nass: Das Wetter gibt derzeit einen Vorgeschmack auf den Herbst. Auch wenn die Hoffnung auf eine Rückkehr des Sommers bleibt: Kaminbesitzer sollten jetzt schon an die Saison denken. Neue Abgas-Grenzwerte bedrohen nämlich den Eigenbetrieb vieler Feuerstellen.

"Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen das Aus", warnt Anneliese vom Scheidt, Vorsitzende von "Haus und Grund" in Grevenbroich. "Betroffen sind zunächst ältere Feuerstellen, die vor dem 1. Januar 1985 ihre Zulassung bekommen haben." Für diese Anlagen gelten nach dem 31. Dezember 2017 strengere Abgas-Grenzwerte. Betroffen sind auch Heizkessel. Wenn ein Gerät die neuen Grenzen nicht einhält, bleiben drei Möglichkeiten: "Die Anlagen müssen bis Jahresende mit Staubfiltern nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden - sonst bleibt nur die Stilllegung", erklärt vom Scheidt weiter. Grundlage ist die Bundesimmissionsschutzverordnung.

"Eigentümer sollten unbedingt rechtzeitig prüfen, ob ihr Kamin oder Ofen unter die Regelung fällt. Dann gilt es, genau nachzurechnen, ob sich eine Nachrüstung lohnt", rät die Vorsitzende. "Neue Geräte verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen." Wenn der Kamin aus den Jahren 1985 bis 1994 stammt, kann er bis zum 31. Dezember 2020 betrieben werden. Zwischen 1995 und 2010 gebaute Kaminöfen dürfen bis 2024 im Einsatz bleiben.

Anneliese vom Scheidt empfiehlt: "Wenn dem Eigentümer das Baujahr nicht bekannt ist, sollte er die Immissionswerte der Anlage vom Schornsteinfeger ermitteln lassen." Die Kosten dafür müsse der Besitzer selbst tragen. Untätigkeit könne allerdings deutlich teurer werden. "Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Feuerstelle nachzurüsten, oder zu erneuern, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro", zitiert sie entsprechende Verordnungen. Nur für "Oldtimer" gibt es Ausnahmen. Wer einen historischen Ofen oder Ofenkamin, Baujahr vor 1959, verwendet, ist von der Regelung ausgenommen.

(NGZ)
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