Hilden ADFC protestiert gegen Radbox-Gebühr

Hilden · Ab Juli 2017 kostet eine Box erstmals 80 Euro im Jahr. Die Betriebskosten liegen bei unter vier Euro.

 Georg Blanchot, Sprecher des ADFC Hilden, hält niedrige finanzielle Hürden für wichtig, um die Kombination von Fahrrad- und Bahnverkehr zu fördern.

Georg Blanchot, Sprecher des ADFC Hilden, hält niedrige finanzielle Hürden für wichtig, um die Kombination von Fahrrad- und Bahnverkehr zu fördern.

Foto: staschik

An den beiden S-Bahnhöfen in Hilden gibt es 160 abschließbare Fahrradboxen. 131 sind ständig belegt. Für die 88 Boxen am Bahnhof Hilden-Süd existiert sogar eine Warteliste. Dauerkarten-Inhaber des VRR konnten die Boxen bislang kostenfrei nutzen. Das ändert sich jetzt. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtrat mit der Mehrheit von SPD, CDU, Allianz und FDP beschlossen, ab Juli 2017 eine Gebühr von 80 Euro pro Jahr einzuführen. Hintergrund: Im städtischen Haushalt klaffen Millionen-Defizite: 2016 minus 9,9 Millionen, 2017 und 2018 jeweils minus 4 Millionen Euro. Deshalb hat die Kommune zahlreiche "freiwillige Leistungen" auf den Prüfstand gestellt - und gekürzt oder gestrichen. In vielen anderen Städten gebe es ein gestaffeltes Mietsystem für die Fahrradboxen, hat die Verwaltung ermittelt. In den meisten Fällen würden 80 Cent pro Tag, acht Euro im Monat und 80 Euro im Jahr verlangt. Bürgermeisterin Birgit Alkenings hat vorgeschlagen, sich daran zu orientieren. In Hilden müssen die Boxen mindestens einen Monat und können maximal für ein Jahr gemietet werden. Dafür werden ab 1. Juli 2017 acht Euro beziehungsweise 80 Euro fällig. Gebucht wird - wie bislang auch - im Bürgerbüro. Ab 2018 stehen 24 zusätzliche Abstellboxen mit Elektronik-Schlössern (ohne Schlüssel) zur Verfügung (Betriebskosten: 130 Euro pro Stück und Jahr). Für sie soll der selbe Tarif gelten. Durch die neue Gebühr könne man rund 12.000 Euro zusätzlich einnehmen, so die Bürgermeisterin.

Die Grünen beantragten eine Senkung der Gebühren auf vier Euro pro Monat/40 Euro im Jahr wie in Langenfeld. Das sei eine reine Schutzgebühr um zu verhindern, dass die Fahrradboxen belegt, aber tatsächlich nicht genutzt werden, sagte Klaus-Dieter Bartel. 80 Euro im Jahr seien zu viel und nicht fair, schloss sich Ludger Reffgen (Bürgeraktion) an. Der Antrag der Grünen fand aber keine Mehrheit.

Wenn man die umweltfreundliche Kombination von Fahrrad und Bus/Bahn weiter fördern will, sollten auch die "finanziellen Hürden" möglichst niedrig sein, findet Georg Blanchot, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Hilden. Hilden sei mit Langenfeld vergleichbar. Dort müssten Boxennutzer nur 40 Euro im Jahr zahlen. Die Stadt Hilden habe die Fahrradboxen mit Geld vom Land aufgestellt. In den Förderrichtlinien stehe, dass "bei einer Erhebung von Nutzungsentgelten diese so zu bemessen sind, dass sie nur der Deckung der Betriebskosten dienen". Wie hoch sind die eigentlich?, hat Blanchot in der Bürgerfragestunde des Haupt- und Finanzausschusses am 30. November gefragt. Und darauf hingewiesen, dass die Stadt keine Gewinne erzielen darf, wenn sie Fördermittel erhält. "Die erbetene schriftliche Antwort der Verwaltung liegt bis heute nicht vor", ärgert sich der ADFC-Sprecher: "Sie wurde mir auf telefonische Nachfrage nunmehr - nach drei Wochen - angekündigt."

Inzwischen liegt die Antwort von Bürgermeisterin Birgit Alkenings vor. Bei den bestehenden und den geplanten elektronischen Radboxen wurde und werde jeweils nur der Bau, nicht der Betrieb gefördert: "Insofern ist es förderunschädlich, Benutzungsgebühren zu erheben." Das sehe der Projektträger ebenso. Im Stadtrat am 21. September hatte die Verwaltung berichtet, dass die Instandhaltungskosten (ohne interne Personalkosten) für alle installierten Boxen "deutlich unter 500 Euro pro Jahr" liegen. "Das bedeutet pro Box weniger als vier Euro jährlich", rechnet Blanchot vor: "Die Stadt ist nach Auskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr als Fördergeber noch für einen Teil der Boxen an die genannten Vorgaben gebunden. Auch wenn die Bindungsfrist für die Fördermittel abgelaufen sein sollte, darf dies kein Freibrief dafür sein, die Nutzer mit 80 Euro in 20-facher Höhe der Betriebskosten in Anspruch zu nehmen."

(RP)
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