Kreis Mettmann Landschaftsschutz: Grüne lassen Kritik am neuen Gesetz nicht gelten

Kreis Mettmann · Landrat Thomas Hendele befürchtete nicht weniger, als eine Entmachtung des Kreistages und will sich in das Gesetzgebungsverfahren einmischen. Auch die Bauern sind auf dem Baum und fühlen sich durch das von Rot-Grün schon fast verabschiedete Landschaftsschutzgesetz benachteiligt. So soll das neue Gesetz . die zukünftige Umwandlung von Grünland in Ackerland einschränken.

Jetzt äußerte sich die Grünen-Fraktion zum Thema. Offenbar ist trotz aller Kritik nicht mehr viel zu machen. Die Landesregierung wird nach der Sommerpause das neue Landesnaturschutzgesetz verabschieden. Die Kreistagmitglieder von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bewerten das neue Gesetz als ausgewogen und alle Interessen berücksichtigend. Sie haben die Landtagsabgeordneten aufgefordert, es in der vorliegenden Form zu verabschieden. Die Notwendigkeit für die Novelle ergebe sich unter anderem daraus, dass das zu ersetzende bisherige Landschaftsgesetz beim Schutz der Natur auf vielen Ebenen versagt hat. Ein Beispiel sind die dramatischen, unwiederbringlichen Verluste bei der heimischen Flora und Fauna. Die aktuelle "Rote Liste" weise 45 Prozent der heimischen Tier, Pflanzen und Pilze als gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits als ausgestorben aus.

"Da die "modernen" Äcker tot gespritzt und gedüngt sind, sei wenigstens noch der Erhalt des Grünlandes als Lebensraum für die wenigen noch existierenden heimischen Tiere und Pflanzen unbedingt erforderlich. Versuche aus der Bevölkerung über Blühstreifen und -wiesen die Reste der heimischen Flora und Fauna zu retten, können das Problem alleine nicht lösen. "Hier sind die klaren Regelungen des neuen Gesetzes zum Schutz der noch vorhandenen Naturbestände dringend erforderlich", sagt Felix Gorris, umweltpolitischer Sprecher der Grünen.

Die Stärkung der bisherigen Beiräte in der neuen Form als Naturschutzbeiräte sei ebenso zu begrüßen, da nur hier und in den Umweltausschüssen die ausgewiesenen Experten für den Schutz von Flora und Fauna sitzen. Wenn einmal der Umweltausschuss und der Naturschutzbeirat sich bei einem Problem nicht einigen können, ist die Bezirksregierung als "höhere Naturschutzbehörde" Schlichter.

(wie)
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