Analyse Spielhallen: Mit ein wenig Glück wird 2017 alles besser

Hilden · Etliche Betreiber der "Vergnügungsstätten" tricksen, um sich nicht an geltende Bestimmungen halten zu müssen. In einem Fall wartet die Stadt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Es geht um die eigentlich verbindlichen Sperrzeiten in der Nacht.

Eigentlich ist die Sache klar. Im gültigen Glücksspielstaatsvertrag ist hinterlegt, dass Spielhallen von 1 bis 6 Uhr schließen müssen, ohne Ausnahme. Dennoch haben Spielhallen in Hilden nachts geöffnet (und werden überfallen). Sie haben eine alte, begünstigende Genehmigung von der Stadt - weswegen nun gerichtlich entschieden werden muss, was gilt: der Vertrag oder die Genehmigung. "Ein Betreiber hat uns verklagt", sagt Erster Beigeordneter Norbert Danscheidt. "Unter Juristen ist das umstritten."

Immer wieder geraten Spielhallen in die Schlagzeilen. Zuletzt kam vorige Woche die Nachricht aus Monheim, dass dort etliche manipulierte Spielautomaten aus dem Verkehr gezogen wurden. Bei der Razzia war auch ein Ordnungsamtsmitarbeiter aus Hilden dabei und ließ sich schulen. Jetzt hat Hilden die Software bestellt, mit der die Automaten ausgelesen werden können. Sobald die da ist, soll es hier ebenfalls eine Kontrolle geben, übrigens auch in den Gaststätten, in denen Spielautomaten stehen. Die Verflechtung zwischen Gaststätte und Spielhalle ist nämlich beliebt, erklärt Hauptkommissarin Meike Lukat.

So geht der Trick: Weil pro Gaststätte drei Spielautomaten aufgestellt werden dürfen, hat jede Spielhalle zusätzlich zu ihren diversen Konzessionen mindestens eine Gaststätte angemeldet, kann also drei Automaten mehr aufstellen, als gesetzlich erlaubt wären auf der konzessionierten Fläche. Das ist auch bei den beiden Häusern am Hildener Mühlenhof der Fall. Dass es dort keinen Ausschank gibt, ja noch nicht einmal Personal im hinteren Teil des Gebäudes, sieht - flapsig gesagt - ein Blinder. Die Örtlichkeit wird nun erneut kontrolliert, verspricht Danscheidt: "Wenn wir den Eindruck haben, dass dort kein Gaststätten-Betrieb herrscht, wird die Konzession eingezogen." Und: "Die Betreiber bewegen sich am Rande der Legalität."

Das gilt auch für den nächsten Trick: In Spielhallen dürfen keine Geldautomaten (EC) stehen. Wo aber beginnt die Spielhalle? Mit der konzessionierten Fläche? Oder gehört der Eingangsflur, in dem die EC-Automaten stehen, schon dazu? Zu dem Punkt gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile, weswegen die Stadt jetzt den Kreis Mettmann um eine Stellungnahme gebeten hat. Entsprechend wird sie auf einen Abbau drängen - oder eben nicht.

Hilden ist nicht nur durch die aktuellen Recherchen der RP stark sensibilisiert, sondern auch durch die Ermittlungen gegen den ehemaligen Ordnungsamtsmitarbeiter B. Der war selbst spielsüchtig, hat vieles nicht so eng gesehen und durchgehen lassen. Die Konzessionen der insgesamt sieben Spielhallen wurden bereits überprüft, nun muss es auch an die Details gehen: Ist das eingestellte Personal tatsächlich ausreichend und geeignet für die Aufgaben, die es erfüllen soll? Kann eine junge Frau einem alten Spieler wirklich sagen, wann er aufzuhören hat? Das müsste laut Gesetzgeber nämlich erfüllt sein. Im Fall der Bargeldkassen, an denen sich Räuber regelmäßig vergreifen, ermittelt jedenfalls die Polizei.

Viele Probleme werden sich Ende 2017 von selbst erledigen, glaubt Danscheidt. Dann laufen die aktuellen Konzessionen der Spielhallen aus und müssen neu beantragt werden. Dann muss auch entschieden werden, welche der beiden Spielhallen am Mühlenhof zu schließen hat. Sie stehen näher als 350 Meter beieinander und das ist ab 2018 verboten. Eigentlich ist die Sache klar.

(RP)
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