Hückeswagen Auch wer Drogen nur besitzt, macht sich damit strafbar

Hückeswagen · Null Toleranz bei illegalen Drogen: Im Strafgesetzbuch schlägt sich das so nieder, dass auch schon der Besitz kleiner Mengen von als "weich" eingestuften Betäubungsmitteln wie Marihuana strafbar ist. Gerüchte, dass straffrei ausgeht, wer ein bisschen davon nur für den Eigenkonsum bei sich hat, halten sich zwar seit Jahren hartnäckig - falsch sind sie dennoch.

Das machte jetzt der Strafrichter am Wipperfürther Amtsgericht einem 33-jährigen Handwerker aus Hückeswagen nachdrücklich klar. Anfang September 2016 war der Mann spät in der Nacht in Wipperfürth von der Polizei kontrolliert worden. Die Beamten fanden bei ihm Cannabis und Amphetamine; jeweils weniger als ein Gramm davon, aber genug, um ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten.

Der Richter entschied nun im Prozess auf eine Geldstrafe von 150 Euro (15 Tagessätze à zehn Euro). Bei diesem milden Urteil berücksichtigte er, dass der Hückeswagener, der als Teilnehmer an einer Umschulung ein nur geringes Einkommen hat, bislang nicht vorbestraft war und auch nur eine sehr kleine Menge des Rauschgifts bei sich hatte.

Gleichzeitig betonte er aber: "Schon der Besitz kleinster Mengen ist in Deutschland strafbar - und wer sich damit nicht abfinden will, muss sich eben Richtung Holland orientieren. Da sieht die Gesetzeslage anders aus."

(bn)
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