Hückeswagen Damit das Feuerwerk nicht ins Auge geht

Hückeswagen · Der große Knall zum Jahreswechsel dürfte nicht in einem Unglück enden, beachtet man verschiedene Ratschläge. Stadtbrandinspektor Karsten Binder erklärt, wie das Silvesterfeuerwerk in Hückeswagen sicher über die Bühne geht.

Das Jahr wird an Silvester in vielen Haushalten mit einem echten Knalleffekt verabschiedet: Das Feuerwerk zum Jahreswechsel gehört dazu, ob draußen nun Nebel und Regen vorherrschen oder es eine klirrend kalte Winternacht ist.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern startet immer nach den Weihnachtstagen, Knaller und Raketen dürfen zudem nur vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden. "Nur, wenn der 28. Dezember auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag fällt, darf bereits dann mit dem Verkauf begonnen werden", erläutert Karsten Binder die etwas komplizierte Rechtslage für Feuerwerke der Klasse II. Feuerwerke der Klasse I, darunter fallen Knallteufel oder Wunderkerzen, sind davon nicht betroffen und dürfen das ganze Jahr über verkauft werden.

"Wer mit dem Feuer spielt, verbrennt sich dabei", lautet eine fernöstliche Weisheit, die gerade zu Silvester jedes Jahr traurige Wahrheit erlangt. "Leider kommt es immer wieder zu zahlreichen Unfällen, durch die Menschen wegen nicht zugelassener oder illegal verkaufter Feuerwerkskörper zu Schaden kommen", sagt Binder. Schwerste Verletzungen, abgerissene Gliedmaßen sind nicht selten, auch Tote sind immer wieder zu beklagen. Auch der unsachgemäße Umgang mit zugelassenen Feuerwerksartikeln führe immer wieder zu leichten bis schweren Unfällen. Mit der Beherzigung von ein paar einfachen Tipps lassen sich hingegen schon beim Einkauf potenzielle Gefahrenquellen ausschalten.

So sollte man Knaller und Raketen, also Feuerwerk der Klasse II, keinesfalls an Kiosken, Verkaufswagen oder bei "fliegenden Händlern" kaufen. "Solches Feuerwerk darf nur in Geschäften verkauft werden", sagt Binder. Bei der Lagerung gilt: "Niemals neben Produkten in Druckgaspackungen, also etwa Feuerzeuge oder Spraydosen, lagern", rät der Wehrführer.

Wichtig ist auch, dass man beim Einkauf auf die Zulassung der Feuerwerkskörper achtet. "Das erkennt man an den Zulassungszeichen auf den Artikeln: Dort muss entweder eine BAM-PI-Nr. oder eine BAM-PII-Nr. vermerkt sein", erläutert Binder. Zudem müsse auf der Verpackung die vorgeschriebene Gebrauchsanweisung angebracht sein oder wenigstens beiliegen.

Für den Verkauf der Feuerwerksartikel der Klasse II gilt: "Sie dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden. Sie dürfen auch nicht gegen Vorlage einer Vollmacht der Eltern an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden", sagt Binder. Auch nach dem Kauf muss der Käufer darauf achten, dass Unbefugte, also etwa Kinder, nicht an diese Feuerwerkskörper gelangen können. Auch für den Gebrauch der Feuerwerkskörper hat der Hückeswagener Stadtbrandinspektor einige Tipps parat, die helfen können, Unfälle zu vermeiden. "Als Erstes sollte man immer die Sicherheitshinweise in der Gebrauchsanweisung lesen und natürlich beachten", sagt er. Selbstverständlich sollte man keine angezündeten Feuerwerkskörper in der Hand behalten oder damit auf Personen oder Gebäude zielen.

Was für den Verkauf gilt, gilt ebenso für den Gebrauch des Feuerwerks der Klasse II. "Die Artikel gehören nicht in die Hände von Kindern. Und auch alkoholisierte Personen sollten sie nicht zünden", sagt Binder.

Ein weiterer Tipp bezieht sich vor allem auf die Raketen. "Als Abschussrampe werden ja oft leere Wein- oder Sektflaschen verwendet, in die die Holzstäbe gestellt werden, auf denen die Raketen befestigt sind", sagt Binder. Bei den Flaschen sollte man aber unbedingt auf die Standsicherheit achten, denn beim Start der Raketen können wackelige Flaschen umfallen und die Raketen ungewollt in die falsche Richtung leiten. "In diesem Zusammenhang sollte man darauf achten, dass die eigenen Fenster und Türen geschlossen sind, damit gezündete Feuerwerksartikel nicht in den Wohnraum gelangen können", sagt Binder. Von Balkonen und Terrassen sollten vorsorglich normal oder leicht entflammbare Gegenstände entfernt werden.

Und falls trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal etwas passieren sollte, bleibt nur dieser Tipp des Stadtbrandinspektors: "Im Fall des Falles gilt: Schnellstmöglich die Feuerwehr unter der bekannten Notrufnummer 112 alarmieren - und Löschversuche nur dann unternehmen, wenn man sich selbst nicht in Gefahr bringt."

(RP)
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