Kaarst Ikea-Planung: Vergabekammer gibt Stadt Recht

Kaarst · Im Verfahren zur Überprüfung der Kaarster Entscheidung in Bezug auf die Rechtsberatungs- und Bauplanungsleistungen für das Ikea/Hüngert II-Gelände hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag einer Rechtsanwaltskanzlei aus Neckergemünd verworfen.

Über die Urteilsfähigkeit der Kammermitglieder (mögliche Befangenheit) hatte zuvor eine ebenfalls in Düsseldorf ansässige Vertretungskammer befunden. Grundsätzlich kann die Vergabekammer angerufen werden, wenn ein potenzieller Anbieter – in diesem Fall besagte Kanzlei – bei einem europaweiten Vergabeverfahren eines öffentlichen Auftraggebers mögliche Rechtsverstöße erkannt hat.

Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann jetzt binnen zwei Wochen Beschwerde bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. Vor Ablauf der Beschwerdefrist können die Kölner Rechtsanwaltkanzlei CBH und das Stadtplanungsbüro Jansen nicht mit der Bauplanung und Rechtsberatung beginnen.

(NGZ)
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