Kaarst Rat: Lars Christoph unrechtmäßig gewählt

Kaarst · Der Einspruch eines Bürgers, der sich gegen die Zulässigkeit der Kandidatur von Lars Christoph bei der Kommunalwahl richtete, wurde nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zurückgewiesen. Für den CDU-Partei- und Fraktionschef hat das Konsequenzen.

 51 Mitglieder hat der Stadtrat, inklusive Bürgermeister Franz-Josef Moormann. Die CDU bildet mit 22 Sitzen die größte Fraktion, Lars Christoph (r.) ist ihr Vorsitzender. Die politische Mehrheit bildet das sogenannte Fünfer-Bündnis.

51 Mitglieder hat der Stadtrat, inklusive Bürgermeister Franz-Josef Moormann. Die CDU bildet mit 22 Sitzen die größte Fraktion, Lars Christoph (r.) ist ihr Vorsitzender. Die politische Mehrheit bildet das sogenannte Fünfer-Bündnis.

Foto: lber

CDU-Partei- und Fraktionschef Lars Christoph ist kein rechtmäßiges Mitglied des Stadtrats. Das hat das Gremium gestern Abend so festgestellt. Der Einspruch eines Bürgers, der sich gegen die Zulässigkeit der Kandidatur Christophs bei der Kommunalwahl am 25. Mai richtete, wurde nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zurückgewiesen. Entscheidend war die Frage, ob Lars Christoph - wie er selbst angibt und es das Kommunalwahlgesetz vorschreibt - in Kaarst, in diesem Fall im Haus seiner Eltern, wohnt, oder ob sein Lebensmittelpunkt in Köln liegt, wo er seinen Arbeitsplatz und eine Wohnung als Zweitwohnsitz hat. Die Abstimmung gestern im Rat fand geheim statt. 24 von 50 anwesenden Ratsmitgliedern stimmten für die Empfehlung der Stadtspitze, 25 dagegen, es gab eine Enthaltung.

CDU-Fraktionsvize Ingo Kotzian hatte zuvor an das Fünfer-Bündnis aus SPD, Grünen, FDP Zentrum und UWG appelliert, die Entscheidung nicht zu einer politischen zu machen, sondern sich allein auf die rechtliche Lage zu konzentrieren. Die allerdings scheint alles andere als eindeutig.

Am Mittwoch hatte zunächst der Wahlprüfungsausschuss (WPA) getagt und dem Rat einen entsprechenden Beschluss mit vier (Ja) zu null (Nein) zu sechs Stimmen (Enthaltung) empfohlen. "Bei der Entscheidungsfindung", sagte Bürgermeister Franz-Josef Moormann im Gespräch mit unserer Zeitung, "hat die Verwaltung den Ausschuss unterstützt und begleitet." Die dem Rat vorgelegte Empfehlung, dem Votum des WPA zu folgen, sei das Ergebnis einer eindeutigen rechtlichen Bewertung. "Ich habe deshalb die Ratsmitglieder am Mittwochabend noch per E-Mail angeschrieben und sie über das Ergebnis der Ausschusssitzung informiert."

Passiv wahlberechtigt, also wählbar, ist in Nordrhein-Westfalen nur derjenige, der seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, in der er zur Wahl antritt. Der Einspruchführer bezweifelt, dass das im Fall Christoph tatsächlich so ist. Seine Bedenken stützt er auf Aussagen aus der Büttgener Nachbarschaft. Für den CDU-Chef steht damit viel auf dem Spiel. Vorbehaltlich einer anschließenden gerichtlichen Überprüfung verliert er sein Ratsmandat.

Entscheidend für die Bewertung der Sachlage ist in jedem Fall: Wie viel Arbeits- und Freizeit hat Lars Christoph wann und wo verbracht? In einer mehrseitigen Stellungnahme hat sich der 35-Jährige dazu geäußert. "Erschöpfend", sagt der Bürgermeister. Die Mehrheit der Ratsmitglieder sah das offenbar anders. "Wir haben den Sachverhalt intensiv diskutiert und in rechtlicher Hinsicht geprüft", betonte UWG-Fraktionschefin Anja Rüdiger stellvertretend für das Fünfer-Bündnis gestern. "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass jedes Ratsmitglied nach seiner individuellen Beurteilung entscheiden soll."

Was den entscheidenden zeitlichen Aspekt betrifft, kommt die Verwaltung in ihrer Berechnung nach Informationen unserer Zeitung auf ein knappes Resultat: 179 Tage sollen demnach dem Aufenthalt in Köln zuzurechnen sein, bei 182,5 Tage oder mehr wäre Kaarst der hauptsächliche Aufenthaltsort.

(NGZ)
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