Kleve Ordnungsdienst der Stadt darf Radler nicht überwachen

Kleve · Nachdem eine 76-Jährige in der Fußgängerzone "Große Straße" von einem 32 Jahre alten Radfahrer vor einigen Tagen gerammt und schwer verletzt worden ist, erwägt die Klever Stadtverwaltung nach eigener Aussage keine Maßnahmen, um die Sicherheit der Fußgänger in diesem Bereich zu verbessern. Die Einhaltung des Fahrrad-Fahrverbotes auf der Großen Straße, das in der Zeit von acht bis 22 Uhr gelte, wird nach Einschätzung der Verwaltung der Stadt durch Polizeibeamte "im Rahmen der dortigen Möglichkeiten" kontrolliert.

Nach dem Unfall hatten sich die beiden Klever Lokalpolitiker Michael Bay (Bündnis 90 / Grüne) und Josef Gietemann (SPD) dafür ausgesprochen, dass künftig auch Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Stadt (OSD) in der Fußgängerzone die Einhaltung des Fahrrad-Fahrverbotes überprüfen könnten.

Dies weist die Verwaltung jedoch zurück. Eine Überwachung des Radverkehrs in der Fußgängerzone durch die Stadt Kleve als örtliche Ordnungsbehörde sei nicht möglich. Die Überwachung des fließenden Verkehrs (wozu auch der Radverkehr zähle) obliege alleinig der Kreispolizeibehörde, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Zudem verweist die Stadt darauf, dass ihr aktuell ein Antrag von CDU und Bündnis 90 / Grüne vorliege, die Befahrbarkeit der Fußgängerzone für Radfahrer ganztägig auszuweiten.

Dieser Antrag werde derzeit in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Institutionen geprüft. Entscheiden müssen über den Vorschlag letztlich die Mitglieder des Klever Stadtrates.

(RP)
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