Kölner Großmarkt Schießerei bei SEK-Einsatz - Gericht mildert Strafe

Köln · Im Strafprozess um eine wilde Schießerei mit einem Spezialeinsatzkommando in Köln ist ein ehemaliger Geschäftsmann zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht milderte damit eine ursprünglich einjährige Bewährungsstrafe.

Großmarkt in Köln: SEK-Einsatz beschäftigt Zivilkammer des Kölner Landgerichts
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SEK-Einsatz in Köln beschäftigt erneut das Gericht

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Foto: Arton Krasniqi

Der Mann war wegen illegalen Waffenbesitzes und Bedrohung verurteilt worden. Die Strafzumessung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aber gerügt und zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht verwiesen. Laut dem BGH war im ersten Urteil die lange Verfahrensdauer von fünf Jahren nicht strafmildernd berücksichtigt worden.

In einem ersten Verfahren 2016 war der 57 Jahre alte Angeklagte wegen versuchten Totschlags an einem SEK-Beamten angeklagt, von dem Vorwurf aber freigesprochen worden. Als Polizisten den Mann im Juni 2011 festnehmen wollten, geriet die Aktion zu einer wilden Schießerei.

Aus einer verkannten Notwehrlage heraus, hatte der Angeklagte das Feuer auf die Beamten eröffnet. Er hatte vor Gericht beteuert, an einen Überfall geglaubt zu haben. Der 57-Jährige erlitt schwere Verletzungen, von denen er bis heute gezeichnet ist.

Zu Jahresbeginn hatte der 57-Jährige das Land NRW auf 440.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Die Klage wurde aber vom Gericht abgewiesen.

(lsa/lnw)
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