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Krefeld Einsatzkosten: Feuerwehr verzichtet auf Regress von Brandstiftern

Krefeld · Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler kritisiert die Praxis in Krefeld. Eine finanziell nicht auf Rosen gebettete Kommune wie Krefeld sei verpflichtet, ihr zustehende Einnahmen zu erzielen.

 Stadtdirektorin Beate Zielke, zuständig für Feuerwehr und Zivilschutz.

Stadtdirektorin Beate Zielke, zuständig für Feuerwehr und Zivilschutz.

Foto: Lammertz Thomas

Beim Einsatz der Feuerwehr geht es in erster Linie darum, Gefahren für die Menschen und deren Eigentum abzuwehren. In ihrer Kernaufgabe leisten die Krefelder Einsatzkräfte Vorbildliches. Zurückhaltender verhalten sich Stadt und Einsatzleitung offenbar dabei, wenn es darum geht, Verursacher für Feuer- und Rettungseinsätze zur Kasse zu bitten. Statt Brandstifter für die Kosten eines Einsatzes in Regress zu nehmen, zahlt der Steuerzahler. "Für eine solche Nachsicht habe ich überhaupt kein Verständnis", erklärte Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, auf Anfrage unserer Redaktion.

Wenn die Kriminalpolizei ermittelt habe, wer für einen vorsätzlich gelegten Brand verantwortlich sei, dann müsse die Stadt ihn auch in Regress nehmen, meinte der Experte. Die Stadt Krefeld benötige jeden Euro und sei nach der so genannten Einnahmetrias gleichsam verpflichtet, für ihre Einnahmen folgende Reihenfolge zu beachten. Zuerst seien Gebühren und Beiträge zu erheben, dann Steuern anzupassen und erst zuletzt Schulden aufzunehmen. Es sei kaum nachzuvollziehen, dass jeder Parksünder über alle Bürokratieebenen zur Zahlung eines Ordnungsgeldes aufgefordert werde, bei einem Brandstifter aber auf die Regresszahlungen für den Einsatz der Feuerwehr und der Rettungskräfte zu verzichten, sagte Kanski.

Strafrechtlich können Brandstifter nach Paragraf 306 mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die Stadt müsste im Zweifel zivilrechtlich gegen den Brandstifter vorgehen, um Kostenersatz zu erhalten. Die Feuerwehr kostet die Stadt Krefeld viel Geld für Personal, Ausrüstung und Unterkunft. Allein für die neue Feuerwache an der Neuen Ritterstraße zahlt die Kommune 84,5 Millionen Euro.

In welchen Fällen die Stadt Verursacher von Einsätzen in Regress nehmen kann, ist im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geregelt. Dort heißt es unter anderem: "Von der Verursacherin oder dem Verursacher, wenn sie oder er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat."

 Die Kripo ermittelte im August, dass das Feuer in einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus an der Lindenstraße von einem Gast gelegt worden sei.

Die Kripo ermittelte im August, dass das Feuer in einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus an der Lindenstraße von einem Gast gelegt worden sei.

Foto: TL/Samla/S

Dass die Ermittlung von Brandstiftern nicht nur pure Theorie ist, zeigen die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit. Ein Jugendlicher gestand, mit dem Versprühen von Hundeabwehrspray einen Großeinsatz am Freibad Palmstraße verursacht zu haben. Die Kripo ermittelte, dass das Feuer in einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus an der Lindenstraße von einem Gast gelegt worden sei. Ein Bauunternehmer gestand vor Gericht, an der Moerser Landstraße in Verberg ein Haus angezündet zu haben.

Stadtsprecher Manuel Kölker erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, dass "bei der Beurteilung eines Einsatzes häufig nicht fest steht, ob es sich um Brandstiftung handelt. Die Beurteilung erfolgt in der Regel aber sehr schnell nach dem Einsatz (wenige Tage danach). Ein Gerichtsurteil liegt da noch nicht vor. Die Einsätze kommen auch nicht ,auf Wiedervorlage', um gegebenenfalls später darüber zu entscheiden. Dieser Aufwand würde nicht in Relation mit dem Ertrag stehen".

Zu dem konkreten Einsatz (in Verberg, die Redaktion) könne die Stadt keine Aussage treffen, da eine Recherche extrem aufwendig wäre. Er gehe aber davon aus, dass die Verwaltung keinen Regress gefordert habe, da die Beurteilung wenige Tage danach erfolgt sei. Unmittelbar nach dem Einsatz sei die Feuerwehr noch nicht von einer Brandstiftung ausgegangen, berichtete Kölker.

In den zurückliegenden drei Jahren habe die Stadt jeweils rund 30.000 Euro Kosten für Einsätze in Rechnung gestellt. Für 2016 liegen noch keine Fallzahlen vor, 2015 waren es laut Kölker 125 Fälle - also durchschnittlich 240 Euro pro Feuerwehreinsatz. Nennenswerte Beträge, wie nach einem mehrstündigen Einsatz von 50 und mehr Einsatzkräften mit Drehleiter und Einsatzfahrzeugen angemessen, werden offensichtlich nicht erhoben. Die Entscheidung, in welchen Fällen die Feuerwehr ihre Kosten geltend machen wolle, treffe der Leiter der Feuerwehr, informierte Kölker.

(sti)
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