Krefeld Moscheebau: FDP will Bericht über Folgen für Verkehr

Krefeld · Die FDP hat für die nächste Sitzung des Bauausschusses am 26. Januar einen Bericht der Verwaltung über den geplanten Ausbau der Moschee an der Viersener Straße und den Neubau auf dem Bahndreieck an der Gladbacher Straße beantragt.

Die Verwaltung weist zu diesen Bauvorhaben auf die Baunutzungsverordnung des Landes hin, wonach in "Kerngebieten" allgemein Anlagen für religiöse Zwecke zulässig seien.

"Unbeschadet dessen, muss der durch die geplanten baulichen Anlagen zusätzlich verursachte fließende und ruhende Verkehr angemessen berücksichtigt werden. Baugenehmigungen dürfen unserer Ansicht nach nur dann erteilt werden, wenn schlüssig dargelegt wird, dass es nicht zu unzumutbaren verkehrlichen Belastungen im Südbezirk kommt", erläutert FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann den Antrag seiner Fraktion. Die Pläne rund um die Moschee waren auch Thema in der Sitzung der BV Süd. Dort hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Bauvorhaben in einem "Kerngebiet" zulässig seien.

(jon)
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