Krefeld Rentnermord: Gutachter hält drei Angeklagte für schuldfähig

Krefeld · Ein Facharzt für Psychiatrie hat gestern Gutachten über drei der fünf Angeklagten vorgetragen, die sich wegen Raubmordes an einem Rentner vor dem Landgericht verantworten müssen. Der Experte geht nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

In dem Prozess, der bereits im Juli begann, dreht sich nun alles um die Schuldfähigkeit der Angeklagten und mögliche Einweisungen in sogenannte Entziehungsanstalten. Ein Sachverständiger hatte bereits erklärt, dass bei drei Angeklagten aus seiner Sicht keine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Er gab unter anderem an, die Angeklagte Iwona G. habe zwar von täglichem Kokainkonsum berichtet, aber keine genaue Menge genannt. Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Unterbringung sehe er nicht. Auf konkrete Fragen zum Konsumverhalten habe die Frau ausweichende Antworten gegeben. Sie habe berichtet, mit elf Jahren mit dem Rauchen angefangen und mit 13 Jahren zum ersten Mal Alkohol getrunken zu haben. Auch habe sie gesagt, ihr familiäres Umfeld sei kriminell. Die 53-Jährige habe erzählt, dass sie in Haft an die Drogen kam. In den offenen Vollzug habe sie "massive Mengen" Alkohol und Kokain geschmuggelt. Das sei aber nie aufgefallen. Auch nach ihrer Entlassung konsumierte sie täglich. Bis zu ihrer Festnahme habe sie immer bis nachmittags geschlafen, sei dann zu einem Kiosk gegangen, in dem sie Alkohol und auch Drogen gekauft haben will. "Wenn ich vom Klauen Geld hatte, dann habe gezockt, getrunken und gekokst", seien die Worte der 53-Jährigen gewesen. Zum Teil habe sie sich auch prostituiert. Der Verteidiger der Frau sprach von Beschaffungskriminalität. Dass die fünf Verdächtigen in der Wohnung des Krefelder Rentners Hans Werner L. waren, um ihn auszurauben, haben sie bereits gestanden. Eingeräumt wurde auch, dass der alte Mann gefesselt und sein Gesicht fast vollständig mit Klebeband bedeckt wurde. Alle stritten indes ab, einen Mord geplant zu haben. Man habe den Tod weder gewollt noch geahnt, dass es dazu kommen könne. Die Täter hatten es damals auf Wertgegenstände abgesehen. Hans Werner L. hatte Antiquitäten in seiner Wohnung, von denen er immer wieder ein Stück versetzte, wenn das Geld knapp wurde.

Die Angeklagten hatten laut Staatsanwaltschaft auf eine hohe Beute gehofft. Tatsächlich waren die Gegenstände nur ein Bruchteil dessen Wert gewesen.

(BL)
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