Krefeld Sicherungsverwahrung für Chef von Räuberbande

Krefeld · Das Landgericht Düsseldorf hat den Fall der "Brillen-Bande", die auch in Krefeld zugeschlagen hat, neu aufgerollt und für den Anführer zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet. Den drei Tätern werden 18 Banküberfälle zwischen 2014 und 2015 in Neuss, Krefeld, Mönchengladbach, Bergkamen, Wuppertal, den Kreisen Heinsberg und Viersen sowie im Emsland und der Eifel zur Last gelegt. Die Überfälle verliefen so ruhig, dass andere Bankkunden oft nichts bemerkten.

Das Landgericht Düsseldorf hat den Fall der "Brillen-Bande", die auch in Krefeld zugeschlagen hat, neu aufgerollt und für den Anführer zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet.

Den drei Tätern werden 18 Banküberfälle zwischen 2014 und 2015 in Neuss, Krefeld, Mönchengladbach, Bergkamen, Wuppertal, den Kreisen Heinsberg und Viersen sowie im Emsland und der Eifel zur Last gelegt. Die Überfälle verliefen so ruhig, dass andere Bankkunden oft nichts bemerkten.

Dafür waren die Täter bereits zu Haftstrafen zwischen fünf und elf Jahren verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen den Chef der Bankräuber, einem 45-jährigen Mönchengladbacher, aufgehoben, weil eine Sicherungsverwahrung nicht geprüft worden sei. Das holte eine andere Strafkammer jetzt nach. Es müsse weiter von einer Gefährlichkeit des Mannes ausgegangen werden, so die Richter.

Der Name Brillenbande bezieht sich auf das auffälligste Requisit der Räuber, die ansonsten zur Verkleidung nur Kappen benutzten. Der drogenabhängige Haupttäter lebte seit 1995 in Deutschland. 2003 war der gebürtige Ukrainer für mehrere Raubüberfälle zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden.

(RP)
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