Kommentar Klar ist, dass noch nichts klar ist

Der Langenfelder Stadtrat hatte sich im Juni mehrheitlich um die Entscheidung gedrückt, den Bau von Windkraftanlagen in Reusrath zu ermöglichen. Weil CDU, BGL und FDP den Vorstoß von Bürgermeister Frank Schneider (CDU) in der Sitzung ablehnten, die Höhengrenze im Sinne des Investors von 100 auf 150 Meter zu erhöhen, sollte der Gerichtsweg Klarheit schaffen. Die Klage der Firma SL gegen den Kreis Mettmann als Genehmigungsbehörde hat das Verwaltungsgericht zwar abgewiesen, doch die Begründung ist dünn: Der Vorsitzende Richter bezeichnete den Umstand, dass neun Jahre nach Festlegung der Reusrather Konzentrationszone dort immer noch kein Windrad steht, als "starkes Indiz dafür, dass sich das bei einer Höhengrenze von 100 Meter nicht rechnet". Doch es fehle hierfür ein schriftlicher Beleg. Ohne Bedenkpause kündigte der Investor an, in Berufung zu gehen. Klar ist, dass in Sachen Windkraft nichts klar ist.

(RP)
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