Leichlingen Landschaftsbeirat stimmt Neubau der Juckelbrücke zu

Leichlingen · Noch in diesem Jahr soll die zwischen Leichlingen und Solingen gelegene Fußgängerbrücke Horn – im Volksmund Juckelbrücke genannt – abgerissen und neu gebaut werden. Da sich die Brücke im Bereich eines "Flora-Fauna-Habitat"-Gebietes befindet, ist für den Abriss und Neubau der Brücke eine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes erforderlich, die der Landschaftsbeirat jetzt erteilt hat.

Noch in diesem Jahr soll die zwischen Leichlingen und Solingen gelegene Fußgängerbrücke Horn — im Volksmund Juckelbrücke genannt — abgerissen und neu gebaut werden. Da sich die Brücke im Bereich eines "Flora-Fauna-Habitat"-Gebietes befindet, ist für den Abriss und Neubau der Brücke eine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes erforderlich, die der Landschaftsbeirat jetzt erteilt hat.

Die Juckelbrücke ist wegen akuter Einsturzgefahr seit Februar vergangenen Jahres gesperrt. Grund sind starke Risse im Beton. Auch Kanus dürfen nicht mehr unter der maroden Brücke herfahren. Darauf weisen zwei Meter hohe Sperrschilder und ein Schild mit dem Hinweis auf Lebensgefahr hin.

Beim Abbruch der Brücke müsse damit gerechnet werden, dass Teile der Trümmer in die Wupper stürzten und anschließend geborgen werden müssten. Um entsprechende Kräne aufstellen zu können, müssten auf beiden Wupperseiten Baustraßen und Arbeitsräume erstellt werden und "Lichtraumprofile" für die neue Brücke und den Arbeitsraum der Kräne freigeschnitten werden, heißt es in einem Arbeitspapier. Neben Rückschnitten müsse auch die Fällung jüngerer Bäume und großer Sträucher in Kauf genommen sowie eine alte Silberweide, die sich direkt neben der Brücke befindet, gefällt werden. Auch der Eisvogel habe im Bereich der Brücke seinen Lebensraum. Der Eingriffsbereich sei als Jagdrevier geeignet, allerdings entstünden aufgrund der nur temporären Beeinträchtigung keine dauerhaften Schäden und es stünden ausreichend Ausweichjagdreviere zur Verfügung, heißt es.

Da die Brücke baufällig sei und sich von der Wohnsiedlung Wipperauer Straße aus täglich Solinger Kinder auf den Weg zum Leichlinger Schulzentrum machten, "kann daher im konkreten Fall den Belangen der Verkehrssicherheit und der Herrichtung eines sicheren Schulwegs unter Auflagen der Vorrang eingeräumt werden", begründet der Landschaftsbeirat seine Entscheidung in einem Arbeitspapier.

(wot)
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