Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
EILMELDUNG
Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Leichlingen Rentner (66) schlägt 19-Jährigen mit Bierflasche

Leichlingen · Weil ein 66-jähriger Leichlinger am 1. Februar dieses Jahres in der Bar "Strike" einem 19-Jährigen zweifach - ohne ersichtlichen Grund - eine Bierflasche auf den Hinterkopf schlug, musste der Mann sich jetzt vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten. Der Rentner bestritt die Vorwürfe bis zum Schluss.

Der Mann, der vor sieben Jahren aus Russland nach Deutschland kam, sagte, er sei wegen des Regens in die Kneipe eingekehrt und habe sodann ein Bier bestellt. Da der Regen nicht aufhörte, habe er angefangen, an einem der Spielautomaten zu spielen. 690 Euro seien beim Glücksspiel herausgesprungen - allerdings habe der Automat den großen Gewinn nicht ausspucken wollen.

Der Besitzer des Lokals habe daher den Inhaber des Automaten zur Kneipe bestellt. Das habe jedoch so lange gedauert, dass sich der 66-Jährige erneut an einen Automaten setzte und weitere 160 Euro gewann. Doch auch dieser Automat habe das Geld nicht ausgeschüttet. "Ich hatte dann vier Stunden gewartet, wurde nervös und wollte mein Geld", erzählte der Mann.

Das spätere Opfer und einige seiner Freunde hätten den 66-Jährigen dann rauswerfen wollen. Im Zuge dessen habe der 19-Jährige einen Schlag auf den Arm und gegen den Kopf bekommen. "Ich hatte Angst", betonte der 66-jährige Beschuldigte. Und ergänzte: "Es ging alles so plötzlich, da habe ich einmal - aber nur einmal - mit der Bierflasche zugeschlagen." Er habe schließlich auf die Attacke reagieren müssen.

Das 19-jährige Opfer schilderte die Vorkommnisse jedoch gänzlich anders: Demnach sei ihm der Angeklagte frühzeitig durch Alkoholkonsum und laute Ausrufe aufgefallen. Als der Jugendliche auf die Toilette wollte, habe der Mann ihn angesprochen. Der junge Mann reagierte nicht und setzte seinen Weg fort. "Dann hörte ich Schritte hinter mir und spürte die Flasche auf meinem Kopf", sagte er. Erst beim zweiten Schlag sei sie zerplatzt. "Vielmehr habe ich dann nicht mehr mitgekriegt."

Nach dieser Aussage fing der Angeklagte an, wild mit den Armen zu gestikulieren, und sagte, er habe den jungen Mann nicht niedergeschlagen. Eine weitere Zeugin, die ebenfalls in dem Lokal gesessen hatte, stützte jedoch die Aussagen des Opfers. Das habe keinen körperlichen Kontakt zum Beschuldigten gehabt. "Die Zeugin lügt", kommentierte dieser.

Das Gericht befand die Zeugen für glaubwürdig. Den Alkoholpegel des Angeklagten von rund 1,7 Promille wertete es schuldmildernd. So kam der beschuldigte Leichlinger zwar um eine sechsmonatige Gefängnisstrafe herum. Eine Geldstrafe von 1500 Euro muss er dennoch zahlen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort