Leverkusen/Leichlingen Kündigung: Pfarrer verweigert Gehorsam

Leverkusen/Leichlingen · Der Metropolit der griechisch-orthodoxen Gemeinde hat den Geistlichen, der seit 27 Jahren die Städte Leverkusen, Leichlingen, Solingen, Bergisch Gladbach und Burscheid betreut, bereits im Juni abberufen. Doch der 65-jährige Pfarrer A.T. übergibt die Gemeinden nicht an den jüngeren Kollegen, der seit Ende Juni vom Bischof eingesetzt darauf wartet.

 In der katholischen Kirche St. Joseph in Wiesdorf finden auch die Liturgiefeiern der griechisch-orthodoxen Leverkusener statt.

In der katholischen Kirche St. Joseph in Wiesdorf finden auch die Liturgiefeiern der griechisch-orthodoxen Leverkusener statt.

Foto: Miserius, Uwe

Der Solinger Pfarrer beruft sich auf das Kündigungsschutzgesetz und will nur in Rente gehen, wenn er von der Metropolie eine Abfindung erhält. Das versuchte er gestern vor dem Arbeitsgericht in Leverkusen-Opladen durchzusetzen.

Das Arbeitsgericht erklärte sich aber für nicht zuständig: Die griechisch-orthodoxe Kirche habe, wie auch alle sonstigen Kirchen, ein Selbstbestimmungsrecht, in das die staatliche Gerichtsbarkeit nicht hineinregieren könne, berief sich Richterin Sonja Reinecke auf eine durch das Bundesarbeitsgericht bestätigte Rechtslage.

"Der Metropolit beruft und entlässt die Pfarrer. Das entscheidet er ganz alleine und von Fall zu Fall", sagte Rechtsanwalt Ludger Westrick, der die griechisch-orthodoxen Gemeinden in Deutschland juristisch vertritt. Durch seine Weigerung, die Gemeinde aufzugeben, riskiere der Kläger eine nicht unempfindliche Ahndung nach dem Kirchenrecht: "Das gilt als Gehorsamsverweigerung gegenüber dem Metropoliten", sagte der Rechtsanwalt. Pfarrer A.T. fühlt sich aber im Recht und beruft sich auf das deutsche Kündigungsschutzgesetz. Er habe ein Gehalt bezogen und es seien für seine Tätigkeit Sozialversicherungsbeträge abgeführt worden. "Also ist das ein Arbeitsverhältnis", folgert sein Rechtsbeistand. Außerdem sei die griechisch-orthodoxe Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Dieser Argumentation schloss sich die Richterin aber nicht an. Das Bundesarbeitsgericht habe entschieden, dass Beschäftigungen, für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und Lohn gezahlt wird, nicht deshalb auch einem Arbeitsverhältnis im Sinne des Staatsrechtes entsprechen müssen. Damit zeigten sich der Geistliche und sein Anwalt nicht einverstanden. Sie deuteten an, auch bis zur vierten möglichen Instanz in Berufung zu gehen: "Dann wollen wir mal sehen, was Europa dazu sagt", kündigte der Kläger-Vertreter den Gang vor den Europäischen Gerichtshof an.

Anlass für die Kündigung des Pfarrers sei ein Schreiben an den Metropoliten gewesen. Bei der Amtsentlassung seines Mandanten hätten auch "erhebliche persönliche Gründe" eine Rolle gespielt: "Und ich weiß nicht, was geschieht, wenn das hier zur Sprache kommt", merkte der Rechtsanwalt kryptisch an.

Von der RP nach der Verhandlung zu diesen versteckten Vorwürfen befragt, sagte der Rechtsvertreter der Oberhauptes der Griechisch-Orthodoxen: "Der Metropolit wird zu diesem Fall keine Stellung nehmen. Er will dieses verlorene Schaf nicht in der Öffentlichkeit brüskieren," sagte Ludger Westrick.

Die griechisch-orthodoxe Kirche sei nun mal hierarisch strukturiert. Welche Folgen die Gehorsamsverweigerung für den Solinger Priester haben werde, könne er nicht sagen, da er kein Kirchenrechtler sei, räumte Westrick ein. "In meiner 40-jährigen Tätigkeit für die Metropolie habe ich noch nie erlebt, dass ein Pfarrer seine Gemeinde nicht übergeben und eine solche Gehorsamsverweigerung begangen hat", meinte der Jurist.

(RP)
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