Leverkusen Online-Kauf: Erst prüfen, dann klicken

Leverkusen · Verbraucherzentrale Leverkusen gibt Tipps, Informationen und Hilfe für das Shoppen im Internet. Wer im Ausland bestellt, muss eventuell Zoll bezahlen. Das Konto sollte bei Zahlungen immer gedeckt sein, sonst droht das Inkassobüro.

Festivaltickets, die nie beim Käufer ankommen, eine Pizzabestellung, die 160 Euro kostet - so manche Einkaufstour im Internet kann im Desaster enden. Muss sie aber nicht, wenn einige Dinge beachtet werden.

Dazu gehört zum Beispiel der Blick ins Impressum, denn er hält manch wertvolle Informationen für den Käufer bereit. "Wenn da nur eine Mailadresse angegeben ist, sollte man misstrauisch werden", sagt Christian Fuchs. Er ist Berater bei der Verbraucherzentrale in Leverkusen. Ein vollständiges Impressum ist für Onlinehändler verpflichtend. Vollständig bedeutet, dass der komplette Name, eine ladungsfähige Adresse, die Rechtsform, E-Mail und Telefonnummer aufgeführt sind.

Das Impressum zeigt darüber hinaus, in welchem Land der Händler sitzt - eine Information, die sehr wertvoll sein kann, wie Sylvia Zimmermann, Leiterin der Leverkusener Beratungsstelle, weiß: "Manche bedenken nicht die Mehrkosten, die bei einem Kauf auf dem nicht-europäischen Markt durch den Zoll entstehen können." Bestes Beispiel seien dafür die meist dicken Fellstiefel "Ugg Boots" gewesen, die aus den USA oder Australien verschickt wurden und deren Preis dementsprechend stieg.

Doch ob aus Europa oder Amerika - der Online-Händler muss unmittelbar vor dem Abschluss des Bestellvorgangs die wichtigsten Posten klar und deutlich auf einen Blick angeben. "Dazu gehören die Merkmale der Ware, der Gesamtpreis einschließlich Mehrwertsteuer, alle weiteren Kosten und die Kündigungsbedingungen", sagt Zimmermann. Sie empfiehlt, davon einen Screenshot zu machen, der bei eventuellen späteren Unklarheiten Beweismittel sein könne. Zudem müssen die Kunden deutlich erkennen können, ob das Ordern mit einer Zahlung verbunden ist oder nicht. So stehe bei seriösen Anbietern auf dem entsprechenden Button zum Beispiel "kostenpflichtig" oder "zahlungspflichtig bestellen" statt "verbindlich bestellen".

Auch bei seriösen Anbietern gebe es aber ein paar Dinge, die sich die Kunden ins Bewusstsein rufen müssten - wie die Zwischenschaltung von Zahldiensten. Christian Fuchs weiß von einem Kunden zu berichten, der sich mehrmals Pizza online bestellt hat und dabei den Zahldienst "Click&Buy" nutzte. "Da sein Konto nicht gedeckt war, schaltete besagter Dienst direkt das Inkassobüro ein. Die Pizza hat am Ende 160 Euro gekostet. Also: Darauf achten, dass genug Geld auf dem Konto ist", sagt Fuchs. Darüber hinaus säßen manche Kunden dem Irrtum auf, dass man von allem zurücktreten könne. Zimmermann betont: "Der Widerruf ist das Plus des Online-Shoppings. Doch gilt er eben nicht immer, bestes Beispiel dafür sind Flug- und Eventtickets." Sind sie einmal gekauft, gibt es in der Regel kein Zurück mehr.

Zimmermann und Fuchs sind sich darüber einig, dass man sich für den Kauf im Internet Zeit nehmen müsse. "Die Kunden müssen sich informieren und genau lesen", raten sie. Es gelte die Devise: Erst genau hinschauen, dann klicken.

Weitere Informationen gibt es bei der Verbraucherzentrale Leverkusen, Dönhoffstraße 27, in Wiesdorf oder unter Telefon 0214 31491201.

(aks)
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