Mönchengladbach 22-Jähriger soll als Antänzer und Dieb aufgefallen sein

Mönchengladbach · In einem Männertrio wurde der aus Marokko stammende am 27. Oktober 2014 früh morgens in der Mönchengladbacher Altstadt von der Polizei als Dieb beschuldigt. Deshalb musste der 22-Jährige gestern neben seinem Verteidiger im Gerichtssaal A 28 auf der Anklagebank Platz nehmen. Als "Antänzer" soll der Angeklagte damals aufgefallen sein und einem Mann dessen Geldbörse mit 60 Euro und Papieren aus der Hosentasche gestohlen haben. Die Staatsanwältin hatte gestern kaum die Anklage verlesen, als der Gladbacher sich lautstark verteidigte: "Ich war damals aus Düsseldorf gekommen und wurde angesprochen. In dem Moment hatte ein anderer bereits die Geldbörse weggenommen. Da kam die Polizei auch schon zu mir".

Ebenso lebhaft setzte sich gestern der Verteidiger für den 22-Jährigen ein. In zahlreichen inzwischen rechtskräftigen "Antänzer"-Verfahren sei doch der Name des Marokkaners nie aufgetaucht. Aber bei einer Kontrolle in der Altstadt soll der junge Mann damals in dem Trio aufgefallen sein, gab das Gericht die Ergebnisse aus dem Ermittlungsverfahren bekannt. Dabei soll das Diebstahlsopfer den Angeklagten als Haupttäter wiedererkannt haben. Polizeibeamte suchten den Beschuldigten in dessen Wohnung auf. Aber vergebens, die Beute wurde nicht gefunden.

Doch der Besitzer der Geldbörse mit den 60 Euro konnte gestern im Gerichtssaal nicht vernommen werden. Er war dem Prozess fern geblieben. Das brachte dem Angeklagten die Einstellung dieses Verfahrens ein. Das war möglich, weil der Gladbacher 2014 noch im gleichen Monat, nämlich im Oktober, als Dieb aufgefallen und zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden war. Diese rechtskräftig Strafe bleibe bestehen, so das Gericht. Ein noch laufendes aufenthaltsrechtliches Verfahren könnte allerdings für den 22-Jährigen alles ändern. Möglicherweise könnte er danach abgeschoben werden, wurde im Gerichtssaal bekannt.

(RP)
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