Mönchengladbach Bewährungsstrafe für Leihwagenbetrüger

Mönchengladbach · Zwei Gladbacher waren am Montag angeklagt, Seniorinnen als falsche Wasserwerker hereingelegt und bestohlen zu haben. Einer erschien nicht vor Gericht, dem anderen war die Tat nicht nachzuweisen. Er wurde wegen anderer Vorwürfe verurteilt.

 Mit dem Wasserwerker-Trick werden häufig Seniorinnen an der Wohnungstür hereingelegt. Sie lassen die Täter unter falschem Vorwand in die Wohnung.

Mit dem Wasserwerker-Trick werden häufig Seniorinnen an der Wohnungstür hereingelegt. Sie lassen die Täter unter falschem Vorwand in die Wohnung.

Foto: Shutterstock/Edbockstock

Ein 24 Jahre alter Mönchengladbacher ist gestern wegen Betrügereien zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Außerdem muss er eine Geldbuße von 1000 Euro an das Kinderhospiz Düsseldorf zahlen. Die Staatsanwältin warf ihm Betrug mit teuren Leihwagen vor: Im April vergangenen Jahres soll der 24-Jährige für einen 33-jährigen Mittäter und andere Beteiligte zwei teure Fahrzeuge der Marken Mercedes und Audi als Leihwagen angemietet haben, die später von einen Polen verkauft werden sollten. "Das habe ich gemacht, ich habe die angemietet. Mir wurden dafür 300 Euro versprochen, die ich aber nie erhalten habe", erklärte der Angeklagte gestern. "Wo die Autos jetzt sind, weiß ich nicht", ergänzte der Mönchengladbacher. Damals sei er bedroht worden, wenn er etwas verrate.

Eigentlich sollte sich neben ihm gestern auch sein 33-jähriger Komplize vor Gericht unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges, Diebstahls und Amtsanmaßung verantworten. Vor der Tür des Gerichtssaales A 32 saßen bereits die ersten Zeugen. Doch auf der Anklagebank hatte nur der 24-Jährige mit seinem Verteidiger Platz genommen. Der ältere Angeklagte ließ sich entschuldigen und schickte ein Attest aus dem Krankenhaus Neuwerk. Woran er akut erkrankt sei, wurde allerdings auf dem Attest nicht mitgeteilt. Die Vorsitzende des Schöffengerichts trennte das Verfahren gegen den erkrankten Angeklagten ab. Der 33-Jährige muss am 19. Dezember im Gerichtssaal erscheinen. Die bereits erschienenen Zeugen wurden gebeten, ebenfalls erneut zu kommen.

Zum Lebenslauf machte der anwesende Angeklagte bereitwillig Angaben. Er habe keinen Beruf erlernt, arbeite aber zurzeit in einem Lager. Er sei verheiratet, lebe mit seiner Frau und dem zweijährigen Sohn zusammen. "Von den alten Freunden habe ich mich getrennt und bin umgezogen", erklärte der 24-Jährige und zeigte sich sofort geständig.

Die Staatsanwältin warf ihm darüber hinaus auch Betrug als falscher Wasserwerker vor. An den "Wasserwerker-Tricks" sei er jedoch nicht beteiligt gewesen, beteuerte der junge Familienvater. Nach den Leihwagen-Betrügereien habe er jeden Kontakt zu dem plötzlich erkrankten Mitangeklagten abgebrochen. Er habe nur noch daran gedacht, für seinen kleinen Sohn zu arbeiten, versicherte der Angeklagte. Die angeblichen Wasserwerker hatten sich damals hochbetagte ältere Damen ausgesucht. Ein Opfer, eine Seniorin, konnte allerdings aus gesundheitlichen Gründen nicht als Zeugin zum Prozess zu kommen. So erinnerten sich gestern Polizeibeamtinnen, was sie damals von den Opfern gehört hatten. Ein Mann sei als angeblicher Wasserwerker in die Wohnung gekommen und habe die Tür für den Komplizen offengelassen. Die Seniorin wurde in das Badezimmer geschickt und so abgelenkt. Der zweite Eindringling durchsuchte die Wohnung. Die Männer verschwanden mit Schmuck für 500 Euro. Allerdings wurde der 24-jährige Angeklagte von den Opfern nicht wiedererkannt. Deshalb stellte das Gericht gestern nach einer Höchststrafenvereinbarung den Wasserwerker-Betrug für den 24-Jährigen ein. Verurteilt wurde er wegen des Betruges mit den Leihwagen.

(RP)
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