Mönchengladbach Geldstrafe für Autohändler wegen falscher Fahrerlaubnis

Mönchengladbach · 400 Euro muss ein 24-Jähriger bezahlen, weil er bei der Polizeikontrolle keine Anhänger-Fahrerlaubnis hatte.

Am 24. Februar mittags geriet der Gebrauchtwagenhändler in Mönchengladbach in eine Polizeikontrolle. Der 24-Jährige transportierte damals auf einem Anhänger einen nicht mehr fahrbereiten Pkw. Die Polizeibeamten ließen sich von dem Familienvater seinen Führerschein Klasse B zeigen. Zunächst durfte der Korschenbroicher mit dem serbischen Pass mit dem geliehenen Anhänger weiter fahren. Doch dann kamen die Beamten zurück und klopften an die Scheibe des Zugwagens. "Wir haben nachgesehen. Jetzt ist für uns klar, dass Sie mit dem Führerschein das Gespann nicht fahren dürfen". So ein Gespann dürfe nicht mehr als dreieinhalb Tonnen wiegen. Sonst müsse er einen Führerschein Klasse BE besitzen, wurde dem Fahrer erklärt.

"Ich hab' mich entschuldigt", so der Angeklagte gestern im Gerichtssaal. Aber er bekam einen Strafbefehl. Er habe gegen Straßenverkehrsgesetze verstoßen. Nach dessen Einspruch gegen den Strafbefehl wurde der Fall gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht verhandelt. Doch der Angeklagte, der bereits in der Vergangenheit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war, erklärte gestern: Er sei mit seinem jüngeren Bruder damals zur Zulassungsstelle gefahren und habe fragen wollen, ob er mit seinem Führerschein ein solches Gespann fahren dürfe. Er solle in Neuss anrufen. Später habe er tatsächlich in Neuss angerufen. Und dort sei ihm gesagt worden, dass er so etwas mit seiner Fahrerlaubnis machen dürfe.

Das Gericht hatte eine 46-jährige Beamtin aus Grevenbroich als Zeugin geladen. Bereitwillig berichtete die Beamtin für den Kreis Neuss aus ihrem Berufs-Alltag. Solche Anrufe, wie sie der Angeklagte geschildert hatte, bekäme sie täglich mehrfach. An einen Anruf des Korschenbroichers könne sie sich nicht erinnern. "In den Fahrzeugpapieren steht doch drin, wie viel Gewicht ein solches Gespann haben darf", erklärte die 46-Jährige gestern.

Der Bruder des Angeklagten erinnerte sich daran, dass ihn der 24-Jährige damals zur Zulassungsstelle in Mönchengladbach begleitet habe. Der Angeklagte habe sich damals tatsächlich in einem Anruf erkundigt, ob er mit seinem Führerschein den nicht fahrbereiten Pkw auf dem Anhänger transportieren dürfe. An weitere Telefonate seines Bruders konnte sich der Zeuge gestern nicht erinnern.

Als klar wurde, dass sich auch der Angeklagte in seiner Aussage in Widersprüche verwickelt und auf Erinnerungslücken verwiesen hatte, forderte dessen Verteidiger Freispruch. Es könne sich um einen Irrtum handeln. Doch einen solchen Irrtum sah das Gericht nicht. Der Gebrauchtwagenhändler kenne sich schließlich aus. Am Ende verurteilte ihn das Mönchengladbacher Amtsgericht wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 400 Euro (20 Tagessätze zu je 20 Euro).

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort