Mönchengladbach Kölner wegen Kokainschmuggels vor dem Gladbacher Landgericht

Mönchengladbach · Wegen Drogenschmuggels und Handels mit Kokain musste ein Kölner (32) am Dienstag vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts erscheinen. Am 30. Januar war der 32-Jährige gegen 14.25 Uhr mit seinem Fahrzeug an der A 52 im Bereich Niederkrüchten der Polizei aufgefallen.

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Foto: dpa, David Ebener

Und die Polizeibeamten wurden fündig. Sie stellten 50 Gramm Kokain sicher. Der Kölner hatte das teure Rauschgift kurz zuvor für 2500 Euro in den Niederlanden gekauft. Außerdem entdeckten die Beamten noch ein Messer.

Im Prozess gab der Angeklagte gestern nicht nur die Schmuggelfahrt zu. Er gab sich auch als Drogenkonsument zu erkennen. "Aber ich will von den Drogen los", beteuerte der Angeklagte, der nach einem Unfall eine kleine Rente bezieht.

Dann berichtete der Junkie von einem Mann, der ihm im Januar die 2500 Euro für den Kokainkauf geliehen habe. Hinterher sollte das Kokain geteilt werden. Der Geldgeber sei auf der Schmuggelfahrt dabei gewesen, so die Aussage des 32-Jährigen. Doch der Begleiter hatte sofort behauptet: "Damit habe ich nichts zu tun".

Tatsächlich war das Rauschgift bei dem Kölner gefunden worden. "Ich habe dem Geldgeber bereits 700 Euro zurückgezahlt", erklärte der Angeklagte. Doch der Begleiter habe von ihm gefordert, "die Klappe zu halten". "Ich sollte alles auf mich nehmen. Dann würde er mir die Schulden erlassen", erinnerte sich der 32-Jährige. Aber er habe sich geweigert.

"Ich werde das restliche Darlehen in Raten zurückzahlen", war sich der Kölner gestern sicher. Auf den Geldgeber, der angeblich mit dem Kokainfall nichts zu tun hat, warteten die Verfahrensbeteiligten gestern im Gerichtssaal A 227 vergeblich. Ohne Entschuldigung war der Zeuge dem Prozess ferngeblieben.

Dass der Angeklagte bereits seit Jahren Kontakt mit Drogen hat, ließ dessen Vorstrafenregister erkennen. Der 32-Jährige war bereits 2003 wegen Drogenhandels zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Gestern beschloss das Gericht, den therapiewilligen Angeklagten von einem Gutachter auf dessen Schuldfähigkeit untersuchen zu lassen. Im Januar 2015 muss der Kölner erneut in Gladbach vor dem Landgericht erscheinen.

(RP)
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