Mönchengladbach Rheinische Lösung beim Kanal-TÜV

Mönchengladbach · In Wasserschutzzonen müssen Abwasserkanäle auf ihre Dichtheit untersucht werden - die Stadt wird sich jedoch, von Neu- und gravierenden Umbauten abgesehen, keine Bescheide vorlegen lassen. So hat es jetzt der Stadtrat beschlossen.

Kanal-TÜV: Die wichtigsten Fragen und Antworten
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Foto: rpo, Lukas Felden

Bei Häusern, die vor dem 1. Januar 1965 gebaut worden sind, müssen die Abwasserkanäle bis Ende 2015 auf ihre Dichtigkeit untersucht werden, bei allen jüngeren bis Ende 2020 - ausschließlich in Wasserschutzgebieten, wohlgemerkt. So hat es die rot-grüne Landesregierung vor Jahresfrist nach langem Hickhack beschlossen. Davon betroffen sind, weil es in Gladbach fünf Wasserschutzgebiete gibt, immerhin 70 Prozent des Stadtgebiets, 17 000 Grundstücke. Und das sind zugleich 17 000 Eigentümer, die bis zu 10 000 Euro für die Untersuchungen und deren Folgen berappen dürfen. Sind - oder wären? Denn der Rat fand am Donnerstag eine Lösung, die im besten Sinne als "rheinisch" bezeichnet werden darf.

Die sieht wie folgt aus: Nur bei Neubauten, bei wesentlichen Änderungen der Leitungen und im Falle industriellen oder gewerblichen Abwassers wird sich die Stadt die Vorlage der Prüfbescheinigung vorlegen lassen. "Nicht betroffen sind demzufolge bestehende Abwasserleitungen innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und damit den Großteil der im Stadtgebiet befindlichen, privaten Abwasserleitungen darstellen", heißt es in der Beratungsvorlage, die die Ratsmitglieder einstimmig verabschiedeten. "Hier bleibt es zwar bei der gesetzlichen Überwachungspflicht, eine flächendeckende Kontrolle durch die Kommune findet hier aber nicht statt." Heißt konkret: Die gesetzliche Pflicht bleibt bestehen, die Stadt wird aber nicht aktiv nachhaken. Es bleibe aber jedem Grundstückseigentümer unbenommen, heißt es weiter, entsprechende Bescheinigungen auf freiwilliger Basis jederzeit bei der NEW oder der Stadt vorzulegen.

"Es wurde eine sehr liberale Lösung beschlossen", sagt Nicole Finger, Fraktionsvorsitzende der FDP. Sie kennt sich in der Materie bestens aus, da ihr Unternehmen Drekopf selber Dichtheitsprüfungen anbietet. "Die Stadt spart sich dadurch den immensen Aufwand, die Bescheide einzuholen." Der Mönchengladbacher Klaus Lau, der sich seit Jahren intensiv gegen den "ausgewiesen ökosozialen Unfug" der Dichtheitsprüfungen engagiert hat, frohlockt. Das Thema habe für Gladbacher "Hausbesitzer ein durchaus praktikables Ende gefunden, dessen zunächst unsinnig anmutende praktische Umsetzung, am Ende notgedrungen, willentlich und wissentlich vom Landtag in Form einer "Kann-Bestimmung" als Alternative zugelassen wurde".

Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgehabt, die generelle Vorlagepflicht der Bescheinigung eins zu eins entsprechend der Landesbestimmungen in ihre Satzung zu übernehmen. Bau- und Umweltausschuss intervenierten jedoch. Schließlich machte man sich einen Passus im Landeswassergesetz zunutze, wonach jede Gemeinde in ihrer Satzung festlegen kann, ob ihr eine Bescheinigung über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung vorzulegen ist.

(RP)
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