Mönchengladbach Unversichert in die Schuldenfalle

Mönchengladbach · In Deutschland ist eine Krankenversicherung per Gesetz Pflicht. Und doch gibt es Menschen, die keine haben. So wie Philipp Kömen, der operiert werden müsste, die Behandlung aber nicht bezahlen kann.

 Das waren bessere Zeiten: Im Sommer 2014 besprühte Philipp Kömen gemeinsam mit dem Jugendamt eine Brücke in Korschenbroich.

Das waren bessere Zeiten: Im Sommer 2014 besprühte Philipp Kömen gemeinsam mit dem Jugendamt eine Brücke in Korschenbroich.

Foto: Kandzorra

Philipp Kömen ist freischaffender Künstler, keiner, der sich wochenlang in seinem Atelier einschließt und wild drauf lospinselt. Philipp Kömen ist Sprayer, seine Leinwände sind Brückenpfeiler, Zäune und Beton - ganz legal natürlich. Manchmal läuft es gut mit den Aufträgen, es gibt aber auch Monate, in denen er nicht wirklich über die Runden kommt. Deswegen beschloss Kömen, auf eine Krankenversicherung zu verzichten. Fast vier Jahre ging das gut, bis er Anfang Oktober mit dem Rettungswagen ins St. Franziskus-Krankenhaus eingeliefert wurde. Die Diagnose: Nierenkolik.

"Er ist vor Schmerzen zusammengebrochen", erzählt Doris Kömen, die Mutter des 29-Jährigen. Sie fuhr sofort in die Klinik und unterschrieb einen Behandlungsvertrag, damit es Philipp besser geht. Über die Kosten hatte sie sich in diesem Moment keine Gedanken gemacht, übernehmen wird sie diese selber aber nicht können. Denn Doris Kömen lebt von Arbeitslosengeld, ist verschuldet. "Ich weiß nicht, wie ich das alles bezahlen soll", sagt sie. Ihr Sohn habe aber noch immer unerträgliche Schmerzen, braucht eine Operation. Für die geplante Behandlung muss die Familie 2300 Euro aufbringen, sonst wird Philipp in der Klinik nicht aufgenommen. Dazu kommen die Kosten des letzten Aufenthalts: fast 1900 Euro.

Doris Kömen ist verzweifelt, aber sie weiß auch, dass ihr Sohn Fehler gemacht hat. Große. In Deutschland ist eine Krankenversicherung nämlich per Gesetz Pflicht. Wenn Philipp wieder zurück in die gesetzliche Versicherung will, muss er erstmal die säumigen Beitragszahlungen begleichen. In Philipps Fall fast 12.000 Euro, 250 Euro für jeden Monat, in dem er die letzten vier Jahre nicht versichert war. "Eine andere Möglichkeit wäre ein privater Versicherer", sagt Heinz Rulands, Fachanwalt für Medizinrecht. Auch dort würde er aber Ausgleichszahlungen leisten müssen. Die Privaten bieten Basistarife, nur die notwendigsten Behandlungen würden übernommen.

Grundsätzlich gilt: In einem Notfall muss der Patient behandelt werden, so wie bei Philipp Kömen. "Wenn eine Erkrankung zu einer lebensbedrohlichen Situation führt oder diese bereits besteht, dann ist es ein Notfall", sagt Dr. Karl-Heinz Konz, Chef der Notaufnahme im St. Franziskus. "In solchen Fällen werden Abrechnungsmodalitäten immer erst nach der Leistung in Gang gesetzt", sagt Konz. Auf die Operation müsse Kömen jetzt allerdings warten, weil er kein Notfall mehr ist.

Kömen hat nun die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen zu stellen. Dazu gehört auch die medizinische Versorgung, weiß Dirk Rütten von der Stadt. "Wenn jemand schnelle Hilfe benötigt, handeln wir natürlich", sagt er. Vorausgesetzt, er kooperiert. Denn Hilfe vom Sozialamt gibt es nur, wenn wirklich niemand anders die Kosten übernehmen kann, wie zum Beispiel die Arge.

Dort hatte die Mutter bereits einen Antrag gestellt. Der wird noch bearbeitet. "Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen geprüft werden", sagt Sabine Over vom Jobcenter in Mönchengladbach. So wie es auch die Stadt macht, sollte Kömen dort einen Antrag stellen. Bei der Stadt laufe das Verfahren in der Regel schneller als im Jobcenter. Zumindest bei einem solch akuten Fall, "es geht ja um die Grundsicherung", sagt Over.

Ob gesetzlich oder privat: Die meisten Krankenkassen wollen Philipp Kömen im Augenblick nicht aufnehmen. "Weil ein akuter Fall vorliegt", sagt seine Mutter. Nur die AOK hat mit Kömen einen Termin vereinbart, am 29. Oktober, wenn es ihm wieder besser geht. Weil Kömen zuletzt dort versichert war. "Wir wollen Herrn Kömen rückwirkend zum 1. Oktober versichern", sagt André Schall, Sprecher des Unternehmens. Natürlich muss Kömen bestimmte Auflagen erfüllen, "aber den ganzen Betrag von 12.000 Euro wird Philipp nicht bezahlen müssen", sagt seine Mutter. Bei Kömen sei die Lage "unkompliziert" gewesen, so Schall. Weil er zwischendurch nicht woanders versichert gewesen sei.

Übrigens: Hätte Doris Kömen den Behandlungsvertrag im St. Franziskus-Krankenhaus nicht unterschrieben, wäre der Sozialdienst der Klinik verständigt worden. "Dann schauen wir, ob der Patient nicht doch wieder in eine Versicherung kann, oder wir stellen einen Antrag beim Sozialamt", sagt Sozialarbeiterin Maria Marx. Wie gefährlich es sein kann, nicht krankenversichert zu sein, zeigt das Beispiel von Philipp Kömen. Er hatte Glück, aber auch lange Zeit starke Schmerzen.

(RP)
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