Mönchengladbach Urteil: Faustschlag ins Gesicht kostet 900 Euro Geldstrafe

Mönchengladbach · Dass das gut gemeinte Hilfsangebot für eine betrunkene junge Frau, die hilflos am Boden lag, kein Dankeschön, sondern eine Gesichtsverletzung einbringen kann, zeigte sich gestern in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Eine Mönchengladbacherin musste sich wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Laut Anklage soll die 33-Jährige am 20. November vergangenen Jahres in Mönchengladbach vor einer Diskothek einer jungen Frau einen Schlag mit der Faust oder mit dem Handballen ins Gesicht versetzt haben, als diese ihrer betrunken am Boden sitzenden Freundin helfen wollte. Die Angeklagte, die zur Zeit als Umschülerin in der Gastronomie tätig ist, gab sofort und offen zu, dass sie zur nächtlichen Tatzeit mit der Freundin in Gladbach unterwegs war. Sie hätten beide damals reichlich Alkohol getrunken. Die 33-Jährige hatte sich später entschuldigt. Aber an den tatsächlichen Vorfall und den Schlag könne sie sich nicht erinnern.

Doch der Richter hatte nicht nur das Opfer, sondern auch deren Begleiter, die nach einer Geburtstagsparty unterwegs waren, als Zeugen geladen. So erinnerte sich der 27-jährige Ehemann des Opfers: "Die offenbar betrunkene Freundin der Angeklagten saß vor der Diskothek. Wir wollten ihr alle helfen und fragten, ob alles okay sei". Das habe die Angeklagte offenbar missverstanden und ging zur Freundin. Dann habe die 33-Jährige seine Frau ins Gesicht geschlagen. "Sie hatte einen Abdruck auf der Wange und blutete an der Lippe", so der Ehemann. Die junge Frau des 27-Jährigen hatte tagelang dicke Lippen und Verletzungsspuren an den Augen. Die Angeklagte habe sich später bei ihr entschuldigt. Sie könne nicht begreifen, warum sie das getan habe. Vier weitere Begleiter des Ehepaares erinnerten sich vor Gericht an den Vorgang. Sie hatten alle den Schlag, der die Helferin traf, gesehen oder gehört. Die Polizei war damals schnell zur Stelle und nahm die Aussagen auf.

Der Staatsanwalt forderte nach der Beweisaufnahme für die Angeklagte wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro). Vor dem Plädoyer hatte der Richter das Vorstrafenregister der 33-Jährigen verlesen. Es enthielt beachtliche Eintragungen. Allein wegen Körperverletzung war die Frau fünfmal aufgefallen. Allerdings hatte sich die 33-Jährige in den letzten sieben Jahren nichts zu Schulden kommen lassen.

Vor allem deshalb schloss sich das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts an und verurteilte die Frau wegen Körperverletzung zu 900 Euro Geldstrafe, die sie sofort akzeptierte.

(RP)
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