Mönchengladbach Wegen Drogenhandels am Europaplatz verurteilt

Mönchengladbach · "Wir kennen uns ja noch", begrüßte der Vorsitzende des Mönchengladbacher Jugendschöffengerichts gestern den Angeklagten (19), der 2014 aus Guinea nach Deutschland gekommen war. Justizwachtmeister brachten den Schwarzafrikaner in den Saal A 14, in dem er bereits im vergangenen Jahre wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verurteilt worden war.

Auch gestern warf der Staatsanwalt dem 19-Jährigen Handel mit Marihuana vor. Am 19. November vergangenen Jahres wurde der Angeklagte nachmittags am Europaplatz von der Polizei beobachtet, wie er Marihuana für 20 Euro verkaufte. 20 Minuten später griffen die Polizeibeamten zu, als der 19-Jährige das zweite Drogengeschäft abwickelte. Deshalb musste sich der Angeklagte gestern erneut wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verantworten.

Seine Verteidigerin gab gestern eine Erklärung für den Angeklagten ab, von der Dolmetscherin übersetzt und am Ende vom Angeklagten bestätigt. Ja, er wisse, dass er das eigentlich sein lassen müsse. Aber er habe damals einen finanziellen Engpass gehabt, weil er an Rheuma leide und deshalb für den Weg zum Arzt nach Hagen mehr Geld zahlen musste. Tatsächlich musste der Angeklagte damals erst mal gesucht werden, weil er seine Flüchtlingsunterkunft inzwischen verlassen und sich eine Wohnung gesucht hatte. Im Juli 2015 wurde der Angeklagte zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt, weil man ihn am Hauptbahnhof als Marihuana-Dealer erwischt hatte. Als Bewährungsauflage erhielt er damals 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, die er in nur 14 Tagen verrichtete.

Nach den Plädoyers des Staatsanwalts und der Verteidigerin bat der Angeklagte im Schlusswort: "Ich möchte, dass man mir eine letzte Chance gibt". Das hieß am Ende für den jungen Mann aus Guinea: eine Einheitsjugendstrafe von elf Monaten wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels, ohne Bewährung. Dieses Urteil enthält die Bewährungsjugendstrafe vom vergangenen Jahr. Nur die Bewährung gab es diesmal nicht mehr. Er solle sich in Zukunft von der Gladbacher Drogenszene fernhalten, so der Rat des Richters.

(RP)
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