Mönchengladbach Wegen Unfallflucht vor dem Amtsgericht

Mönchengladbach · Zwei Berufskraftfahrer kollidierten mit ihrem Lkw bei der Einfahrt auf ein Mönchengladbacher Firmengelände mit einem Pkw. Sie verursachten einen Schaden von 4200 Euro und fuhren davon.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort warf der Staatsanwalt gestern zwei Lkw-Fahrern vor. So etwas ahndet der Gesetzgeber immerhin mit Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen. Die beiden Angeklagten, 33 und 54 Jahre alt, erinnerten sich aber an den 25. März, als sie in Mönchengladbach Ware ausliefern sollten, recht unterschiedlich.

Der 54-Jährige saß damals am Steuer. Der jüngere Mitangeklagte hatte die Rolle des Einweisers übernommen. Der 33-Jährige hatte von Anfang an den Unfall zugegeben. Dagegen wollte der Fahrer von dem Unfallgeschehen bei der Einfahrt auf das Firmengelände nichts bemerkt haben. "Ich hab ihn eingewiesen und dabei gesehen, dass er den Pkw rammen würde. Ich hab gepfiffen und mit den Händen gewinkt. Aber es ist passiert. Der Lkw ist nicht stehengeblieben", erklärte der 33-Jährige im Gerichtssaal. "Danach sollten wir eine halbe Stunde warten. In der Zeit haben wir einen anderen Kundenauftrag erledigt. Als wir zurück kamen, war der beschädigte Pkw weg", berichtete der ältere Angeklagte sinngemäß. Und danach kümmerten sich die Angeklagten nicht mehr um die Unfallfolgen. Die Polizei musste intensiv ermitteln, um die Unfallverursacher zu finden. Inzwischen hatte der Pkw-Besitzer sein Fahrzeug vom Firmengelände geholt, dabei aber nur bemerkt, dass der Außenspiegel eingeklappt war. Erst in seiner Garage entdeckte er den Unfallschaden und fuhr zur Polizei. Die Polizei schätzte den Schaden auf 800 Euro. Tatsächlich nannte der Gutachter eine Schadenssumme von 4200 Euro, die von der gegnerischen Versicherung auch bezahlt wurde.

Die Vorstrafenregister der beiden Berufskraftfahrer enthielten nur leere Blätter. Aber das Verkehrsstrafenregister des Jüngeren, der im Jahr immerhin 100 000 Kilometer mit seinem Lkw zurücklegt, enthielt vier Eintragungen.

Von einer Verfahrenseinstellung, wie sie ein Verteidiger vorgeschlagen hatte, wollten weder das Gericht noch der Staatsanwalt etwas wissen. Die Angeklagten hätten auf die Polizei warten müssen. Am Ende verurteilte das Amtsgericht die beiden Mönchengladbacher wegen Unfallflucht zu Geldstrafen. Der inzwischen arbeitslose und krank geschriebene ältere Angeklagte muss eine Geldstrafe von 350 Euro (35 Tagessätze zu je zehn Euro) zahlen. Den jüngeren Angeklagten verurteilte das Gericht zu einer Geldstrafe von 900 Euro(30 Tagessätze zu je 30 Euro). Aber die Lkw-Fahrer erhielten auch Fahrverbote. Der 54-Jährige muss für zwei Monate auf den Führerschein verzichten. Der Jüngere bekam ein Fahrverbot von nur einem Monat, weil er sich von Anfang an geständig gezeigt hatte.

(RP)
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