Rheurdt Gemeinde sucht Rheurdter fürs Schöffenamt

Rheurdt · Die Gemeinde Rheurdt ist derzeit dabei, eine Liste mit Personen zusammenzustellen, die gerne Schöffen beim Amtsgericht werden möchten. Die ehrenamtlichen Richter ohne juristische Ausbildung entscheiden in Gerichtsverhandlungen gemeinsam mit dem Berufsrichter über Schuld uns Strafe der Angeklagten. Dabei haben Schöffen das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter. "Die Gemeinde Rheurdt hat dem Amtsgericht Geldern vier Vorschläge für die Wahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 zu unterbreiten", heißt es auf www.rheurdt.de. Rheurdter, die sich für das Schöffenamt interessieren, können sich bis zum 1. April bewerben.

 Schöffen wirken als Laienrichter bei der Urteilsfindung in Gerichtsprozessen mit. Eine juristische Ausbildung brauche sie nicht.

Schöffen wirken als Laienrichter bei der Urteilsfindung in Gerichtsprozessen mit. Eine juristische Ausbildung brauche sie nicht.

Foto: woi (archiv)

Die Gemeinde Rheurdt ist derzeit dabei, eine Liste mit Personen zusammenzustellen, die gerne Schöffen beim Amtsgericht werden möchten. Die ehrenamtlichen Richter ohne juristische Ausbildung entscheiden in Gerichtsverhandlungen gemeinsam mit dem Berufsrichter über Schuld uns Strafe der Angeklagten. Dabei haben Schöffen das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter. "Die Gemeinde Rheurdt hat dem Amtsgericht Geldern vier Vorschläge für die Wahl der Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 zu unterbreiten", heißt es auf www.rheurdt.de. Rheurdter, die sich für das Schöffenamt interessieren, können sich bis zum 1. April bewerben.

Die Bewerbung muss schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Aus der Bewerbung müssen der vollständige Name (eventuell auch Geburtsname), Geburtstag nebst Geburtsort, Beruf sowie Anschrift hervorgehen. Zudem müssen sich die Interessenten damit einverstanden erklären, dass ihre Daten in der Vorschlagsliste bekanntgegeben werden. Nach Beschluss durch den Rheurdter Gemeinderat wird die Liste öffentlich gemacht.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen wahrgenommen werden. Sie müssen mindestens 25 und nicht älter als 70 Jahre alt sein sowie mindestens seit einem Jahr in der Gemeinde wohnen. Vom Schöffenamt ausgeschlossen sind unter anderem Personen, die "infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt" wurden oder gegen die wegen einer Tat ermittelt wird, die den Verlust zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Ausgeschlossen ist zudem, wer die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht oder "in Vermögensverfall geraten ist". Ebenfalls ist das Ehrenrichteramt Personen verwehrt, die in der ehemaligen DDR für die Stasi gearbeitet haben.

(RP)
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