Täter griff Polizisten an Schießender Randalierer aus Neuss festgenommen

Neuss · Rund eineinhalb Wochen, nachdem ein Neusser aus seiner Wohnung heraus Schüsse abgab, wurde der Mann nun auf richterliche Anweisung hin festgenommen. Dabei griff er die Polizeibeamten erneut an.

 Dieses Foto postete der Festgenommene selbst auf Facebook.

Dieses Foto postete der Festgenommene selbst auf Facebook.

Foto: Facebook

Die Beamten rückten am Mittwoch an, um den 31-Jährigen, gegen den bereits eine noch nicht gültige Freiheitsstrafe verhängt ist, festzunehmen. Dabei widersetzte sich der Festgenommene heftig. Er schlug und trat nach den Beamten, beleidigte sie und stach mit einer angespitzten Zahnbürste nach den Ordnungshütern. Ein Polizist erlitt leichte Verletzungen. Der renitente Mann wurde zum Amtsgericht gebracht, wo ein Richter den Untersuchungshaftbefehl verkündete.

Der Mann hatte in der Nacht zu Samstag, 3. Februar, aus seiner Wohnung an der Waldstraße einen Schuss abgegeben, woraufhin die Polizei anrückte. Weil der 31-Jährige weiter ungezielt mit einer Waffe hantierte, alarmierten die Beamten ein Spezialkommando und sperrten die gesamte Straße ab.

 Mit diesem Posting drohte er der Polizei.

Mit diesem Posting drohte er der Polizei.

Foto: Screenshot

Nach mehreren Versuchen, den Mann freiwillig zur Aufgabe zu bewegen, seien die Spezialkräfte in die Wohnung eingedrungen und hätten den Störer überwältigt. Der 31-Jährige kam zunächst in eine psychiatrische Fachklinik. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei neben einer Gaspistole noch weitere Waffen und stellte sie sicher.

Zuletzt war vermutet worden, dass der Mann aufgrund psychischer Störungen möglicherweise gar nicht schuldfähig ist. Herausfinden konnten das die Strafverfolgungsbehörden bislang aber nicht. Denn als Sachverständige ihn begutachten wollten, erschien er nicht zum Termin.Über Facebook setzt er ein Posting ab, indem er seine Verweigerung begründete und der Polizei drohte.

Nun befindet sich der 31-Jährige in Untersuchungshaft und muss sich wegen gleich mehrerer Taten verantworten. Die Ermittlungen der Kripo dauern an.

(cbo)
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