Radevormwald AL: Resolution gegen zusätzliche Aufwandsentschädigung verfasst

Radevormwald · Geht es nach der Alternativen Liste (AL), dann soll der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung heute (17 Uhr, Mehrzweckraum, Bürgerhaus) eine Resolution an den Rat empfehlen.

Darin wird der Landtag NRW aufgefordert, das "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung" soweit es die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzenden betrifft, wieder aufheben. "Die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen belasten die kommunalen Haushalte erheblich und erschweren die Bemühungen der Kommunen um eine finanzielle Konsolidierung", schreibt der Fraktionsvorsitzende Rolf Ebbinghaus. Die Höhe der Entschädigung sei nicht geeignet, um das politische Ehrenamt zu stärken, sondern beschwöre die Gefahr herauf, es zu diskreditieren. Verglichen mit anderen Aufwandsentschädigungen außerhalb der Politik sei ein durchschnittlicher Stundensatz, der an Rechtsanwaltshonorare erinnere, schlicht unangemessen.

"Aber auch innerhalb der Kommunalpolitik führt diese Regelung zu Verwerfungen, die der Gesetzgeber eigentlich nicht beabsichtigt haben kann - insbesondere die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende hebt dieses Amt in einer Weise hervor, die mit der Rechtsstellung als Erster unter Gleichen nicht vereinbar ist", schreibt Ebbinghaus.

Die Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden dürfe nur deren Mehraufwand ausgleichen, deshalb müsse sie in einem vergleichbaren Verhältnis zu der Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes stehen. Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat einen Antrag formuliert. Wenn die Hauptsatzung geändert wird, sollten folgende Ausschüsse ausgenommen werden: Ausschuss für Eigenbetriebe und Beteiligungen, Ausschuss für Demografie und der Rechnungsprüfungsausschuss.

"Den Kommunen wurde die Möglichkeit eingeräumt, selbst über den Ausschluss weiterer Ausschüsse zu entscheiden. Kriterium für eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung ist demnach eine geringe Sitzungshäufigkeit und die Anzahl der Sitzungen, die auf eine nur geringe zeitliche Belastung schließen lassen", schreibt die Fraktionsvorsitzende Elisabeth Pech-Büttner.

(rue)
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