Ratingen Müll in die Tonne pressen ist verboten

Ratingen · Hausmüllpressern drohen in Ratingen bis zu 50.000 Euro Ordnungsgeld. Warnung vor Angeboten aus dem Internet.

 Sperrmüllreste auf der Poststraße. Um ihren Müll loszuwerden, kommen manche Zeitgenossen auf seltsame Ideen.

Sperrmüllreste auf der Poststraße. Um ihren Müll loszuwerden, kommen manche Zeitgenossen auf seltsame Ideen.

Foto: Achim Blazy

Das Thema Müll ist und bleibt auch Ratingen ein Dauerbrenner. Weil gerade nach Weihnachten die Tonnen überquellen, stellen manche Zeitgenossen ihren Rest- und Sperrmüll einfach neben die Container für Altpapier, Glas und Kleider. Vor einer illegalen Methode warnen jetzt die Verbrauscherschützer: Im Internet werden Vorrichtungen angeboten, die den Müll in der Tonne zusammenpressen. Doch das sei in Ratingen verboten, sagt Silvia Schuster von der Abfallwirtschaft.

"Die Abfallsatzung der Stadt regelt die Benutzung der Mülltonnen ganz genau", sagt Schuster und verweist auf den Paragrafen 13, Absatz 5. Es sei verboten, in den Behältern Abfälle "einzustampfen, zu verdichten oder gar zu verbrennen". In der Satzung heißt es weiter: "Abfallbehälter sind schonend zu behandeln; sie dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt." Auch ist es verboten, brennende, glühende oder heiße Abfälle in Abfallbehälter zu füllen.

Die Benutzung von angepriesenen Hausmüllpressen ist auch in vielen anderen Kommunen verboten, es drohten saftige Ordnungsstrafen, warnt die Verbraucherzentrale NRW: "Den notorischen Kraftakt am Kübel können Städte auch als Ordnungswidrigkeit ahnden. In der Regel geht der Strafrahmen dafür bis zu 50.000, in Essen sogar bis zu 100.000 Euro." Ob tatsächlich mal in einer Kommune derartige Strafen verhängt wurden, ist allerdings nicht bekannt. Laut Abfallsatzung in Ratingen drohen ebenfalls bis zu 50.000 Euro Strafe.

Die im Internet angebotenen Pressen sind simpel: Sie werden laut Hersteller an der geöffneten Tonne angebracht, und mittels Hebelwirkung wird der Abfall gepresst: So geht mehr hinein. Doch damit wird schnell das zulässige Gewicht der Tonne überschritten. Denn auch das ist nach oben gedeckelt. Den Mitarbeitern der Entsorger sei es nicht zuzumuten, solche überschweren Teile zu wuchten. Außerdem werden die Entsorger damit um ihre Müllgebühren betrogen.

Wer den Hebel gar an der gelben Tonne ansetzt, der behindert nach Angaben der Entsorger auch die spätere Sortierung der Verpackungen oder macht sie gar unmöglich. Der Abfall lasse sich in Sortieranlagen kaum noch locker auf Bänder schütten und nach Materialarten trennen. Wertstoffe, wenn im Press-Paket nicht mehr auseinanderzuklamüsern, landeten im Restmüll.

Die in vielen Kommunen nicht erlaubten Pressen kosten zwischen 30 und 1900 Euro - je nach Ausführung. Die Verkäufer versprechen sogar, dass man damit mit kleineren Tonnen auskommen könne. Verschwiegen wird aber gerne, dass die Tonnen beschädigt werden können: Ein zerstörter 240-Liter-Behälter kann dabei durchaus mit 90 Euro zu stehen kommen.

Nach Angaben von Schuster habe man in Ratingen damit noch keinen Ärger gehabt. Stattdessen halten die immer wieder nachwachsenden Müllberge an den Containerstandorten die Trupps der Stadtreinigung stets auf Trab.

Gerne wird der Sperrmülltermin genutzt, neben die angemeldeten Gegenstände schnell mal Kram zu stellen, der nicht zum Sperrmüll gehört, folglich auch nicht mitgenommen wird. Autoreifen zum Beispiel. In der Ratinger Abfallsatzung sei das klar geregelt, so Schuster. Altreifen müssen zum Hersteller via Reifenhändler zurückgegeben werden.

In der Abfallsatzung heißt es unter anderem: "Nicht als sperrige Abfälle (Sperrmüll) gelten unbrauchbar gewordene Bauteile und Ausrüstungsgegenstände wie Türen, Fenster, Heizungen, sanitäre Einrichtungen und dergleichen."

Was nicht abgeholt wird, muss der Bürger wieder von der Straße holen. Pech für ihn, wenn andere Zeitgenossen illegale Gegenstände dazugestellt haben.

In Ratingen muss die Abholung des Sperrmülls beantragt werden - mittels der Sperrgutkarte, die an den von der Stadt Ratingen bekannt gegebenen Orten erhältlich beziehungsweise im örtlichen Abfallkalender enthalten ist.

Der Abfuhrtermin wird den Einsendern von der Stadt rechtzeitig mitgeteilt.

(RP)
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