Remscheid Remscheider vor Gericht - Konto nicht gedeckt

Remscheid · Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das hat jetzt ein 26-jähriger Remscheider erfahren, der sich am Wipperfürther Amtsgericht dem Vorwurf des Betrugs stellen musste.

Im Januar vorigen Jahres hatte der Angeklagte eine Handbohrmaschine im Wert von 59,95 Euro in einem Wipperfürther Baumarkt gekauft und mit EC-Karte bezahlt. Das Konto war jedoch nicht gedeckt. "Ich habe gedacht, dass der Kauf nicht möglich ist, wenn nicht genug Geld auf dem Konto ist", versuchte sich der Mann zu erklären. Zudem hätte sein Bruder zugesagt, ihm 250 Euro auf das Konto zu überweisen, die der ihm schuldete. Doch das war zu dem Zeitpunkt offensichtlich nicht geschehen.

Durch seine finanzielle Situation hätte der Hartz-IV-Empfänger bisher keine Möglichkeit gehabt, dem Baumarkt den Betrag zu erstatten, berichtete sein Pflichtverteidiger. Bis November saß der Remscheider in Haft, der bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft ist.

Ohne die Kontoauszüge des Angeklagten und die Zeugenaussage des Bruders konnte das Gericht keinen vorsätzlichen Betrug nachweisen. Das Verfahren wurde gegen Auflage eingestellt.

Der 26-Jährige muss nun binnen drei Monaten 100 Euro als Schadenswiedergutmachung an den Baumarkt zahlen und zudem 30 Sozialstunden leisten. Das beeindruckte den jungen Mann offenbar nicht. Vielmehr war er sichtlich erleichtert, trotz der zahlreichen Vorstrafen einer weiteren Haftstrafe entkommen zu sein.

(BM)
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