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Solingen Acht Jahre Haft für geständigen Kaufpark-Räuber

Solingen · Der Angeklagte hat von Beginn offen über seine Tat gesprochen. Vor dem Wuppertaler Landgericht hat der 44-jährige Düsseldorfer bereits am ersten Prozesstag zugegeben, in der Zeit von März 2014 bis September 2015 vier Kaufpark-Filialen in Solingen, Leichlingen und Wuppertal überfallen zu haben. Gestern, am dritten der eigentlich vier angesetzten Verhandlungstage, wurde der arbeitslose Familienvater zu acht Jahren Haft verurteilt.

Dass der Vorsitzende Richter mit dem Urteil weit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren geblieben ist, machte er in seiner Urteilsbegründung an mehreren strafmildernden Umständen fest. Nach Ansicht der Kammer sei der Mann bei seinen Taten aufgrund seiner Spielleidenschaft und des Drogenkonsums enthemmt gewesen. Zudem sei er nicht vorbestraft und inzwischen von Reue getragen. Mehrfach entschuldigte sich der Düsseldorfer bei den Tatopfern, die vor dem Landgericht als Zeugen ausgesagt haben. Dabei wurde deutlich, dass Kaufpark-Mitarbeiter zum Teil psychisch traumatisiert und seitdem arbeitsunfähig sind.

Seine kriminelle Energie hatte der 44-Jährige entwickelt, als er nach einem Arbeitsunfall und einem monatelangen Krankenhaus-Aufenthalt seinen Job verloren hatte. Um seine Spielsucht trotzdem weiterhin befriedigen zu können, plante er die Überfälle in Wuppertal im März 2014 und Januar 2015 sowie in Leichlingen (30. April 2015) und Solingen (12. September 2015). Die Beute von insgesamt 85.000 Euro hat er in Spielhallen bis auf einen kleinen Teil nach und nach wieder verzockt.

Die Höhe der Beute sowie das Vorgehen in zwei Fällen wiederum haben sich bei der Urteilsfindung als verschärfend erwiesen. Weil der Angeklagte sowohl bei seiner ersten als auch vierten Tat eine geladene Gaspistole vorgehalten hat, wurde er hier wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Der Überfall in Leichlingen wurde vom Richter als schwerer Raub eingestuft.

(gra)
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