Solingen Prozess um gefälschte Papiere verzögert sich

Solingen · Als der Richter die Zeugen aufgerufen hatte, deutete sich an, dass das Verfahren nicht an einem Tag abgeschlossen sein würde: Denn ausgerechnet jene drei Männer, die den Angeklagten gegenüber der Polizei auf Fotos als Täter identifiziert hatten, blieben der Verhandlung fern.

Wegen Urkundenfälschung muss sich ein 21-jähriger Solinger seit gestern am Amtsgericht verantworten.

Mindestens drei Mal soll er Bescheinigungen über die Haupt- und Abgasuntersuchung an Autos gefälscht und damit insgesamt 300 Euro eingenommen haben. In einem Fall soll außerdem ein mutmaßlicher Bekannter des Angeklagten, der selbst strafrechtlich verfolgt wird, die Fälschung in Auftrag gegeben haben. Zweimal hingegen hatten ahnungslose Kunden sich auf die Korrektheit der Unterlagen verlassen, bis der Schwindel schließlich beim Straßenverkehrsamt aufflog.

Derartige Betrugsversuche seien häufig, betonten Behördenmitarbeiterinnen im Zeugenstand. An die konkreten Fälle konnten sie sich dementsprechend nicht mehr erinnern. Generell seien fehlende Charakteristika auf den Bescheinigungen wie Wasserzeichen oder eine andere Papiersorte verräterische Indizien für nachgeahmte Unterlagen, sagten die Zeuginnen.

Auch ein extra aus Skopje eingeflogener Geschäftsmann als Leidtragender der Fälschungen gab an, den Angeklagten nicht zu kennen. Der Zeuge, der eine Dolmetscherin hinzuzog, hatte einen Aston Martin gekauft und ihn zur Beseitigung geringfügiger Mängel in eine Düsseldorfer Werkstatt gebracht. Dort hatte er auch die Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung für den Sportwagen erhalten. Als sich herausstellte, dass diese falsch war, sei er zur Werkstatt gefahren und habe diese mit einem Mitarbeiter die Polizei aufgesucht, berichtete der Zeuge.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und erklärte, er kenne weder seinen mutmaßlichen Auftraggeber noch die Zeugen, die ihn beim Handel mit den Papieren erkannt haben wollen.

Das Verfahren wird am 5. November um 13 Uhr fortgesetzt. Sollte sich die Schuld des Angeklagten herausstellen, könnte die Kammer auch eine frühere Verurteilung mit einbeziehen: Denn der mehrfach vorbestrafte Mann steht derzeit noch unter Bewährung wegen eines Einbruchdiebstahls.

(rdl)
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