Tönisvorst Lothar Vauth: Verjährung ab 2. Januar 2017

Tönisvorst · Strafverfahren gegen den Krefelder Anwalt Vauth - eine unendliche Geschichte? So war am 9. März Punkt 11 auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses im Düsseldorfer Landtag überschrieben. Oder wird die Geschichte jetzt endlich?

Im Bericht des Landesregierung zu dieser Sitzung schreibt das Ministerium von Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) von einer teilweisen Verjährung zum neuen Jahr: "Zur Frage eines möglichen Verjährungseintritts haben die Präsidentin des Landgerichts Krefeld und der Leitende Oberstaatsanwalt in Krefeld übereinstimmend berichtet, für einen Teil der angeklagten Taten drohe ab dem 2. Januar 2017 (...) die absolute Verjährung, sofern das Landgericht nicht bis dahin über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden habe." Bei der Eröffnung des Hauptverfahrens würde die Verjährung für maximal weitere fünf Jahre ruhen.

Deswegen scheint Bewegung in das Verfahren gekommen zu sein, deswegen wurde Haftbefehl erlassen und Lothar Vauth am 10. November in Tönisvorst verhaftet und nach Krefeld auf die Wache gebracht. Herbert Luczak, Vorsitzender Richter der Strafkammer macht Tempo. Das Landgericht hält daran fest, will in den nächsten Tagen dazu einen Beschluss mitteilen.

Vauths Rechtsanwalt, der Kölner Prof. Dr. Björn Gercke ("hervorragender Strafverteidiger, der exzellent vernetzt ist" O-Ton auf seiner Homepage), hält Vauth für nicht verhandlungsfähig. Sein Mandant sei lebensgefährlich erkrankt und werde sich noch vor Weihnachten im Helios-Krankenhaus in Krefeld einer Operation am offenen Herzen unterziehen müssen. Allein die Verhaftung sei bereits lebensbedrohend gewesen. Gercke hält das Verhalten der Justizbehörden im Fall Vauth für einen großen Skandal.

(RP)
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