Kreis Wesel Dehoga kritisiert Regelungen im Koalitionsvertrag

Kreis Wesel · Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) im Kreis Wesel kritisiert einige Punkte an den Vereinbarungen der neuen Regierung, vor allen Dingen im Bereich des Arbeitsrechts.

"Wer Arbeit auf Abruf komplizierter macht, erschwert vielen Betrieben in der Gastronomie das Leben. Arbeit auf Abruf bedeutet für uns, dass wir auf große Nachfrageschwankungen, die sich zum Beispiel im Biergartengeschäft witterungsbedingt ergeben, unbürokratisch und im Sinne der Gäste reagieren können. Die Sonne sagt uns leider nicht drei Tage vorher Bescheid, wann sie scheinen wird", sagt Dehoga-Kreisvorsitzender Ullrich Langhoff. "Arbeit auf Abruf" ist in § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Dort heißt es unter anderem: Wenn keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, gelten zehn Stunden als vereinbart. Der Koalitionsvertrag sieht die Verdopplung auf 20 Stunden vor. Diese 20 Stunden müssten dann unabhängig davon bezahlt werden, ob die Arbeit erbracht wurde oder nicht. "Es ist ein unnötiger Regulierungsschritt verbunden mit der Frage, welche Auflage als nächste kommt. Arbeit auf Abruf bedeutet in unserer Branche häufig ,Aushilfsarbeit' oder ,kurzfristige Beschäftigung', mit der sich viele Studenten oder Schüler etwas hinzuverdienen möchten. Damit ist es nicht vergleichbar mit einem regulären Teil- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Wer stärker reguliert, wird dem Charakter dieser Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr gerecht", betont Langhoff.

Mehr Engagement hätte sich der Dehoga bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gewünscht. Gastronomen und Hoteliers machen sich dafür stark, die Wochenhöchstarbeitszeit nicht länger durch eine Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden zu begrenzen. "Wir möchten zusammen mit unseren Mitarbeitern die anfallende Arbeit zeitlich anders verteilen können", sagt Langhoff. "Mehrarbeit ist dabei nicht das Ziel." Der Koalitionsvertrag sehe lediglich "Experimentierräume" vor, in denen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung möglich ist. "Bei den zu erbringenden Anforderungen hat an uns Kleinunternehmer augenscheinlich keiner gedacht", moniert Langhoff.

(RP)
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