Xanten Baugenehmigung fürs Krematorium "vor Wochen widerrufen"

Xanten · Die Baugenehmigung für das in Birten geplante Krematorium ist "bereits vor Wochen widerrufen worden" - weit vor und unabhängig vom Bürgerantrag der "Bürgerbewegung Xanten". Das betonten gestern Bürgermeister Thomas Görtz und der Technische Dezernent Niklas Franke im Gespräch mit unserer Redaktion.

Das sei automatische Folge des Nicht-Verkaufs des Grundstücks an den Investor. Sprich: Ohne Grundstück keine Baugenehmigung - oder im Verwaltungsdeutsch: Damit fehlt ein Sachbescheidungsinteresse. Rechtskräftig ist der Widerruf noch nicht, weil Investor Ingo Spronk-Sprünken Rechtsmittel eingelegt hat. Das war in unserer gestrigen Meldung fehlerhaft dargestellt.

Die Klage des Investors ist der Grund dafür, dass die Klagen der Gewerbetreibenden in Birten gegen die Baugenehmigung noch nicht abgeschlossen werden können. Ginge es nach der Stadt, wäre dies längst geschehen, um für die Kläger und die gesamte Ortschaft Klarheit zu schaffen. Eine Schadensersatzklage gebe es bislang nicht.

Die Vorgehensweise von Spronk-Sprünken, sein Schreiben den Fraktionen und der Presse zu schicken, nicht aber an die Verwaltung, stellt aus Sicht von Görtz die Seriosität des Investors infrage. Offensichtlich wolle er so öffentlich Druck aufbauen. "Das beeindruckt uns nicht", so Görtz. "Wir werden das Verfahren formal richtig und sauber abwickeln."

Dass ein Investor Kosten habe, gehöre zum unternehmerischen Risiko. Einen Anspruch auf Schadensersatz gebe es nur bei "schutzwürdigem Vertrauen". Das sei nicht gegeben, nur weil die Verwaltung ein Projekt positiv begleite. Zudem sollte in dem im Vorfeld abgestimmten Vertrag ein Anspruch auf Schadensersatz ausdrücklich ausgeschlossen werden, da der Hauptausschuss auch nur unter dieser Bedingung zugestimmt habe. Das Projekt sei von der Verwaltungsspitze zunächst durchaus gewollt worden, neue Erkenntnisse auf Grundlage eines Rechtsgutachtens eines "renommierten Fachanwalts im Bestattungsrecht" habe jedoch keine andere Entscheidung zugelassen.

Die vermeintlichen "Gegengutachten" seien Schreiben seines Anwalts gewesen. Die Einnahmen aus Überresten wie Zahngold und anderen Metallen seien ein Randthema in den Gesprächen gewesen. Auch an andernorts sei es üblich, aus den Erlösen gemeinnützige Institutionen zu fördern. Über konkrete Beträge oder eine konkrete Organisation sei nie gesprochen worden. Hier werde der "fadenscheinige Versuch" unternommen, Bürgermeister und Verwaltung in schlechtes Licht zu rücken. "Zum einen habe nicht ich, sondern ein anderer Teilnehmer der Verwaltung beim besagten Gespräch das Thema angesprochen, zum anderen ist an Geld für karitative oder gemeinnützige Einrichtungen ja wohl nichts Ehrenrühriges, im Gegenteil!"

(möw)
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