Xanten Jäger warnen vor einer Katzenplage

Xanten · Der Gesetzesentwurf für das neues "ökologisches Jagdgesetz" beinhaltet, dass verwilderte Katzen nicht mehr geschossen werden dürfen. Das bezeichnet Alfred Nimphius, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel als "dramatisch".

"Für Niederwild wäre das Gesetz dramatisch", sagt Alfred Nimphius, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel und Pressesprecher des Hegerings Rheinberg. Gemeint ist der Gesetzesentwurf des "ökologischen Jagdgesetzes", den Umweltminister Johannes Remmel jüngst vorstellte, und der am 1. Juli 2015 rechtskräftig werden soll. Er besagt unter anderem, dass verwilderte Katzen nicht mehr abgeschossen werden dürfen. Bislang ist genau das erlaubt, wenn sich die Tiere 200 Meter von bewohnten Gebäuden aufhalten. "Damit wurde verhindert, dass Hauskatzen geschossen werden. Das ist auch gut und richtig so", sagt Nimphius.

Verwilderte Katzen jedoch, die nicht besonders gefüttert würden, bräuchten zusätzlich Futter. Bodenbrüter wie Kiebitz und Fasan hätten da keine Chance, wenn eine Katze vorbeikommt. Die Jäger seien deshalb besorgt wegen der wildernden Katzen. Und das vor allem im ländlichen Gebiet. "Außenliegende Regionen werden durch streunende Katzen extrem beeinträchtigt", sagt der Vorsitzende der Kreisjägerschaft. Das gelte auch für Regionen wie Xanten, Rheinberg, Sonsbeck und Alpen.

Deshalb ist er sich sicher: "Wenn wir tatsächlich weiterhin Bodenbrüter und Kleintiere schützen wollen, dann müssen wir weiterhin die Möglichkeit haben, Katzen schießen zu dürfen." Und zwar in einem "vernünftigen Maß". Zum Beispiel, wenn man eine verwilderte Katze zum wiederholten Male an der gleichen Stelle jagen sähe. Solche wolle man schießen. Rund 400 Katzen wurden im Zeitraum von April 2013 bis Ende März 2014 kreisweit geschossen, teilte die Untere Jagdbehörde auf Anfrage der Rheinischen Post die Größenordnung mit.

Für die Singvögel im bewohnten Bereich seien aber die Hauskatzen, die auch bei jetziger Gesetzeslage nicht geschossen werden dürften, das größere Problem - auch wenn sie nicht aus Hunger jage. "Da kann die Katze nichts dafür, das ist Instinkt." Dass es immer mehr Katzen werden, wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form in Kraft träte, davon ist Alfred Nimphius überzeugt. "Das ist biologisch eine Tatsache. Je mehr Katzen da sind, umso höher die Vermehrungsrate", sagt er. Wie sehr sich die Population verändere, sei reine Spekulation. Die Idee von Bund und Nabu, Katzen zu kastrieren, sei eine tolle Sache, betont er. Allerdings stellt er die Realisierung infrage. "Katzen wie auch Krähen und Füchse sollen weiterhin bejagt werden dürfen. Anders geht es aus Sicht der Jäger nicht", ist er sich sicher. Das sei eine der elementaren Forderungen, die auf der Regionalkonferenz, für den Kreis Wesel am 21. Oktober, 19 Uhr, in der Niederrheinhalle Wesel gefordert werden sollen. Dann wird auch Nabu-Chef Peter Malzbender mit dabei sein, der auf das gute Verhältnis zwischen Jägern und Naturschützern vor Ort hinweist. Man arbeite man kooperativ zusammen. "Verwilderte Katzen sehe ich auch als kritisch", sagt er. Wissenschaftliche Untersuchungen würden aber zeigen, dass Katzen nicht die Hauptübeltäter für die großen Niederwildschäden seien. Trotzdem: Streunende Katzen im Kerngebiet der Bislicher Insel könnten zum Problem werden, sagt er.

Für Stephan Spinner, Revierförster und Hegeringleiter bei der Kreisjägerschaft Kleve, wird das neue Gesetz zu einer Katzenschwemme führen. Doch sind für ihn nicht allein die streunenden Katzen ein Problem: "Man findet vermehrt Tiere im Wald, die dort nicht hingehören. Und zwar auffällig häufig in den Ferienzeiten. In dieser Phase kommt so ein Tier schon mal ungelegen."

Die Erfahrung, dass Hauskatzen Besitzern lästig werden, machte auch Tierärztin Dr. Josefine Starke. Abends klingelte es bei ihr Sturm. Die Medizinerin schaute nach, sah aber niemanden. Am nächsten Tag wusste sie, warum der Besuch in der Dämmerung gekommen war: Vor ihrer Praxistür stand eine Transportbox, in der zwei Katzen saßen. Starke, die Präsidentin der Tierärztekammer Nordrhein ist: "Das Aussetzen von Tieren nimmt zu. Doch wissen nur wenige, dass es sich um einen Straftatbestand handelt." Laut Tierschutzgesetz muss jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig ein Tier aussetzt, mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro rechnen.

(RP)
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