Deutsch-Türke nicht reingelassen Disco muss 1000 Euro Schadensersatz zahlen

Hannover · Eine Disco in Hannover muss 1000 Euro Schadenersatz an einen Deutschen türkischer Herkunft zahlen, weil sie den Mann an der Tür abgewiesen hat. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass männliche Ausländer in der Diskothek nicht erwünscht seien, teilte das Amtsgericht Hannover am Mittwoch mit.

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Deswegen sei die Behandlung des Mannes als Diskriminierung zu werten und stelle einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar, urteilte das Gericht in einem Zivilverfahren. Während der Betroffene an einem Abend Mitte Januar nicht in die Disco durfte, seien zeitgleich Besucher ohne Migrationshintergrund eingelassen worden.

Außerdem wurde die Betreibergesellschaft der Diskothek dazu verurteilt, dem Kläger künftig Einlass zu gewähren. Kommt die Disco dem nicht nach, sei ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro möglich, hieß es vom Gericht. Fälle wie dieser sind kein Einzelfall - immer wieder gibt es Kampagnen gegen Diskriminierungen an Clubeingängen.

(dpa)
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