Ein Jahr nach Germanwings-Katastrophe Mehr Alkohol- und Drogentests bei Piloten

Berlin · Als Konsequenz aus der Germanwings-Katastrophe im März 2015 will die Koalition bei Flugzeugpiloten unangemeldete Kontrollen auf Alkohol, Drogen und Medikamente einführen. Dazu streben Union und SPD eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes an.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur: "Stichproben bei Piloten auf Drogenkonsum dienen der Sicherheit der Passagiere." Bei den bisherigen regulären Tauglichkeitsuntersuchungen durch die Airlines bleibe der Konsum von Drogen, Alkohol und Medikamenten meistens unentdeckt.

Der Schrecken vom 24. März 2015

Die Pläne gehen zurück auf eine Arbeitsgruppe, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen am 24. März 2015 eingesetzt hatte. Damals kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter viele Deutsche. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Copilot seinen Kollegen aus dem Cockpit ausgesperrt und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht. Der 27-Jährige hatte nach Überzeugung der Ermittler psychische Probleme und Suizidgedanken.

Auch soll es künftig eine flugmedizinische Datenbank geben. Das soll verhindern, dass kranke Piloten durch einen ständigen Arztwechsel ihre Probleme verschleiern können. Die Koalition will mit der Datenbank Piloten aber nicht unter Generalverdacht stellen: "Dabei werden höchste Maßstäbe an den Datenschutz angelegt, so dass auch in Zukunft das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Pilot und Arzt nicht gefährdet ist", betonte der verkehrspolitische Sprecher der Union, Ulrich Lange.

Präventive Zufallskontrollen

Wie aus dem der dpa vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, müssen Fluggesellschaften bei ihrem Personal vor Dienstbeginn Kontrollen auf Medikamente, Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen durchführen, "wenn ein auf Tatsachen begründeter Verdacht vorliegt, dass die Dienstfähigkeit der betreffenden Person wegen der Einnahme dieser Mittel beeinträchtigt oder ausgeschlossen ist".

Zusätzlich soll es präventive Zufallskontrollen geben. "Die Kontrollen dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden", heißt es im Entwurf, über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte. Wie die Kontrollen konkret geregelt werden, sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen regeln.

(dpa)
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