Vorwurf der fahrlässigen Tötung Gericht spricht Eltern nach Krebstod ihres Kindes frei

Kempten · Das Amtsgericht Kempten hat die Eltern eines an Krebs gestorbenen Mädchens vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die beiden hatten eine Chemotherapie ihrer Tochter abbrechen lassen.

"Es ist völlig unstrittig, dass sie subjektiv das Beste für ihr Kind wollten", sagte der Richter am Amtsgericht Kempten am Mittwoch in seiner Urteilsbegründung. Zwar hätten die Eltern gewusst, dass die Chemotherapie eine Heilungschance bot. Ob das Kind aber überlebt hätte, wenn die Eltern eine andere Entscheidung getroffen hätten, könne man nicht sicher sagen.

Bei der Zwölfjährigen aus dem Oberallgäu war im Juli 2009 ein fußballgroßer Krebstumor im Bauch entdeckt worden. Nach Angaben eines Gutachters lagen ihre Heilungschancen bei entsprechender Chemotherapie bei etwa 80 Prozent. Doch entgegen ärztlichem Rat lehnten es die Eltern ab, ihr Kind weiter konventionell behandeln zu lassen. Stattdessen vertrauten sie auf die Methoden eines Heilers aus Norwegen. An Heiligabend 2009 starb das Mädchen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte beantragt, die Eltern wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen, von einer Strafe jedoch abzusehen. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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