Im Alter von 85 Jahren: Filmemacher Michael Verhoeven gestorben
EILMELDUNG
Im Alter von 85 Jahren: Filmemacher Michael Verhoeven gestorben

Münster Gericht: Keine Barzahlung von Rundfunkbeitrag

Münster · Rundfunkbeiträge müssen laut einem Gerichtsurteil in der Regel bargeldlos bezahlt werden. Das Oberverwaltungsgericht NRW wies mit einem nun veröffentlichten Urteil die Klage eines Mannes ab, der ausstehende Rundfunkbeiträge beim WDR ausschließlich bar bezahlen wollte. Nach der Beitragssatzung des WDR könnten Beitragsschuldner die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos, etwa als Lastschrift oder Überweisung zahlen, erklärten die Richter. Das treffe auch auf die anderen Landesrundfunkanstalten zu. Die bargeldlose Zahlung sei zudem keine Belastung, wenn der Zahler, wie im Fall des Klägers, ein Girokonto habe, (AZ: 2 A 1351/16).

Der WDR hatte unter Verweis auf die Satzung die vom Kläger angebotene Barzahlung der Beiträge für April bis Juni 2015 abgelehnt. Eine Überweisung sei durch die Ziele der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenminimierung gerechtfertigt, führte das Gericht aus. Es liege auch im Interesse des zahlungspflichtigen Bürgers, Verwaltungskosten möglichst gering zu halten. Der Kläger vertrat laut Gericht die Auffassung, dass nach dem Bundesbankgesetz Eurobanknoten ein unbeschränktes Zahlungsmittel sind. Daraus leitete er das Recht ab, jegliche Forderung in bar erfüllen zu dürfen. 2014 hatte er bereits erfolglos gegen frühere Bescheide geklagt, weil er den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für verfassungswidrig hält. Eine Revision ist ausgeschlossen.

(epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort