Düsseldorf Patientenschützer fordern neues Heilpraktikergesetz

Düsseldorf · Nach dem Tod von drei Patienten einer alternativen Krebspraxis in Brüggen-Bracht werden Rufe nach Einschränkungen für die Behandlung durch Heilpraktiker laut. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezeichnete das Heilpraktikergesetz als "Relikt aus dem Jahr 1939". Vorstand Eugen Brysch sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Für die Sicherheit der Patienten muss es dringend reformiert werden." Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, übte Kritik. Es sei nicht vertretbar, dass Heilpraktiker die Behandlung von Krebspatienten übernehmen, wie er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sagte.

Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker sieht hingegen keinen Handlungsbedarf, es gebe klare Regelungen und Überprüfungen. "Während es für die Zulassung in Deutschland keine hohen Hürden gibt, gehen Nachbarländer wie Österreich und die Niederlande einen anderen Weg", sagte aber Brysch. Erforderlich seien eindeutige Vorgaben, was ein Heilpraktiker tun dürfe und was nicht. "Sowohl für Heilpraktiker als auch für ihre Heilmittel darf nicht länger gelten: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist." Die Regel müsse lauten: "Verboten ist, was nicht erlaubt ist."

"Wir sehen keinen Handlungsbedarf", sagte der Landesvorsitzende NRW des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, Rainer Krumbiegel. Es sei klar geregelt, was Heilpraktiker tun dürften und was nicht. Die Überprüfungen beim Gesundheitsamt, um den Beruf überhaupt erst ausüben zu dürfen, seien so anspruchsvoll geworden, dass circa 60 Prozent der Teilnehmer diese nicht bestünden. Es werde ein strenger Maßstab angelegt wie bei Ärzten.

Die Ermittlungen konzentrieren sich nach den drei Todesfällen auf den Behandlungswirkstoff 3-Bromopyruvat. Es ist zwar nicht als Medikament zugelassen - seine Anwendung aber auch nicht verboten. Der Heilpraktiker habe es einsetzen dürfen, erklärte die Staatsanwaltschaft Krefeld. Möglicherweise sei der Stoff verunreinigt oder nicht richtig dosiert gewesen.

(dpa)
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