Wegen schwulenfeindlicher Passagen Gysi klagt nicht mehr gegen Bushido
Berlin · Der Linke-Fraktionschef Gregor Gysi (65) zieht nicht mehr als Anwalt gegen den umstrittenen Rap-Musiker Bushido vor Gericht. Gysi hatte einen Häftling vertreten, der Bushido (35) wegen dessen Liedes "Stress ohne Grund" angezeigt hatte.
Der Mann fühlte sich wegen schwulenfeindlicher Passagen beleidigt. Ein Sprecher der Linksfraktion bestätigte am Freitag einen Bericht des "Tagesspiegels", wonach Gysi das Mandat abgegeben hat. Gründe wurden nicht genannt.
Laut Zeitung wird die Klage vom Gericht nicht zugelassen, weil der Häftling nicht direkt vom Text des Liedes betroffen ist. Inhaltlich machte Gysi aber keinen Rückzieher. Im Internet-Kurznachrichtendienst Twitter schrieb er am Sonntag: "Ich mache weiter Politik auch für Minderheiten, er macht wohl leider weiter gegen sie Musik. Warum eigentlich? Hat er das nötig? @Bushido78."
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Bushido im vergangenen Jahr wegen des Liedes Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Beleidigung vorgeworfen. Das Amtsgericht ließ diese Anklage nicht zu.