NSU-Prozess Zeuge legt Ermittlungspanne bei DNA-Spuren offen

München · Im NSU-Prozess hat ein Fahnder des Bundeskriminalamts eine Ermittlungspanne offengelegt. So seien DNA-Spuren an einem Rückzugsort des Terrortrios fälschlicherweise einem mutmaßlichen Komplizen zugeordnet worden, sagte er am Donnerstag.

NSU-Prozess: Beate Zschäpe vor Gericht
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Der Mann sei in einem Verhör elf Stunden lang mit den Vorwürfen konfrontiert worden. Später habe sich aber herausgestellt, dass die DNA von einem Labormitarbeiter der Polizei stammte. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag außerdem einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den kompletten Staatsschutzsenat zurück.

Die DNA-Spuren fanden die Ermittler auf einer Überwachungskamera, die das NSU-Trio installiert hatte. Mit einer Wahrscheinlichkeit von "99,85 Prozent" sei die Spur den beiden minderjährigen Söhne von Zschäpes Ex-Geliebtem zugeordnet worden, erklärte der Fahnder. Daraus habe sich der "relativ heftige Tatvorwurf" ergeben, Zschäpes Ex-Geliebter könne den Kontakt mit dem Terror-Trio bis zum Schluss gepflegt haben.

In einer Vernehmung sei der Verdächtige gleich zu Beginn damit konfrontiert worden, erinnerte sich der BKA-Beamte. Man habe schauen wollen, "wie er reagiert" und ob er womöglich "einbricht". Das sei aber nicht passiert. Stattdessen habe der Mann immer wieder beteuert, das Trio seit 1998 nicht mehr gesehen zu haben. Die Vernehmung habe elf Stunden lang gedauert.

Erst auf Nachfrage der Bundesanwaltschaft räumte der Ermittler vor Gericht ein, dass sich letztlich herausgestellt habe, dass die DNA-Spur definitiv nicht von dem Verdächtigten oder seinen Kindern stammte. Es habe sich später herausgestellt, dass ein "wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kriminaltechnik" sie bei der Untersuchung der Kamera hinterlassen habe.

Die Verhandlung hatte am Vormittag erst nach fast zweistündiger Verspätung begonnen. Das Oberlandesgericht musste zunächst über einen Befangenheitsantrag von Zschäpe gegen den kompletten Staatsschutzsenat entscheiden. Zschäpes Verteidiger hatten den Richtern vorgeworfen, einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert zu haben. Die sogenannten Vertretungsrichter, die über diesen Antrag zu entscheiden hatten, wiesen das allerdings zurück.

(dpa)
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