Karlsruhe Alte und Kranke haben besonderen Kündigungsschutz

Karlsruhe · Wenn gekündigte Mieter schwere gesundheitliche Probleme vorbringen, um sich gegen die Räumung zu wehren, müssen Gerichte genau prüfen, welche Folgen der Umzug für die Betroffenen haben könnte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Eine Familie aus Sinzheim wollte ihr Haus aus Platzgründen für sich allein und hatte einem betagten Ehepaar die Wohnung gekündigt. Die Mieter wehrten sich gegen die Räumungsklage. Dem 87 Jahre alten Mann, der an einer beginnenden Demenz leide, sei kein Umzug mehr zuzumuten. Das zuständige Landgericht muss den Fall nun auf Geheiß des BGH gründlicher prüfen. (Az.: VIII ZR 270/15)

(RP)
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