Spanien Verfassungsgericht stoppt Referendum in Katalonien

Madrid/Barcelona · Das spanische Verfassungsgericht hat das geplante Referendum über Kataloniens Unabhängigkeit ausgesetzt. Ministerpräsident Rajoy, der strikt gegen die Abspaltung ist, hatte das Gericht angerufen.

 In Sabadell bei Barcelona sind Balkone von Befürwortern der Unabhängigkeitbewegung dekoriert.

In Sabadell bei Barcelona sind Balkone von Befürwortern der Unabhängigkeitbewegung dekoriert.

Foto: ap, EM

Die Entscheidung, das Referendum zu stoppen fiel spanischen Medien zufolge am Donnerstagabend in einer Dringlichkeitssitzung. Die Richter prüften, ob die geplante Volksabstimmung über eine Abspaltung von Spanien gegen die Verfassung verstoße. Danach ist die Einheit der Nation unauflöslich. Das Gesetz, das eine Volksbefragung für den 1. Oktober vorsieht, ist nach diesem Entscheid für fünf Monate suspendiert. In dieser Zeit will das Verfassungsgericht ein Urteil über den Text fällen.

Die Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte diese Prüfung beantragt. Die Abstimmung sei illegal und ein Angriff auf die institutionelle Ordnung in Spanien und Katalonien, sagte Rajoy nach einer Dringlichkeitssitzung mit seinem Kabinett.

Der katalanische Parlamentspräsident Carles Puigdemont erklärte, das Verfassungsgericht und die Zentralregierung könnten die Pläne für das Referendum nicht stoppen. "Wir werden dem Tsunami an Klagen mit einem Tsunami der Demokratie antworten", sagte Puigdemont dem katalanischen TV-Sender 8TV. Mehr als 16.000 Menschen hätten sich online bereits als freiwillige Helfer eingetragen, so Puigdemont. Zudem würden mehr als die Hälfte aller Bürgermeister in Katalonien die Abstimmung unterstützen.

Das Referendum ist für den 1. Oktober geplant. Das katalonische Regionalparlament debattierte am Donnerstag über eine Übergangsverfassung für den Fall, dass sich eine Mehrheit der Wähler für die Loslösung von Spanien ausspricht. Parteien, die eine Unabhängigkeit ablehnen, versuchten die Abstimmung mit Geschäftsordnungsdebatten zu verzögern.

Das spanische Verfassungsgericht hatte bereits in der Vergangenheit entschieden, dass eine Abstimmung dieser Art nur mit der Zustimmung der Zentralregierung abgehalten werden könne. Unabhängigkeitsbefürworter vertreten aber die Ansicht, dass das universelle Recht auf Selbstbestimmung über dem spanischen Gesetz steht.

(juju)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort